Gebäudereinigung – Stadtverwaltung Mayen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2651880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung – Stadtverwaltung Mayen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhalts- und Grundreinigung von 37 Objekten
Los 1- Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
37 Liegenschaften mit einer Grundfläche von 29 Tsd. qm und rund 3,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche.
Los 2 - Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diverse Liegenschaften mit rund 5,4 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1- Unterhalts- und Grundreinigung
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Glasreinigung
Ort: Rödermark
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.