Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: Ref. 11 - Bekond
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6717930
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Architekten-, TGA und Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am Standort Bekond
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) ist die berufsständische Selbstverwaltung der Landwirte, Winzer, Gärtner und Forstwirte. Die Aufgaben der Kammer sind im Landesgesetz sowie im Landwirtschaftskammergesetz festgelegt. Näheres kann dem Internetauftritt der LWK unter www.lwk-rlp.de entnommen werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung einer neuen Dienststelle der LWK in Bekond, Rheinland-Pfalz. Das Grundstück liegt in dem Neubaugebiet „In der Göbelwies“, für das zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ca. 3.000 m² große Grundstück der LWK befindet sich im Osten des geplanten Baugebiets direkt an der Ortseingangsstraße zu Bekond. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die geplante Straße im Quartier. Eine direkte Verkehrsanbindung zur Ortseingangsstraße ist nicht vorgesehen. Für die neue Dienststelle ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 875 m² geplant. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.750 m². In der Dienststelle sind das Weinbauamt mit Weinprüfstelle, ein Seminarbereich und Büroräume vorgesehen. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das VgV-Verfahren soll für die Vergabe der Leistungen des Planers bei stufenweiser Vergabe dienen. Die nicht ausgeschriebenen Leistungen sind bereits durch den Auftraggeber selbst erfolgt. Deren Ergebnisse werden vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Soweit während der Ausführung der Leistung Ergänzungen der bisherigen Planung erforderlich sind, sind diese ggf. mit zu erbringen. Es wird davon ausgegangen, dass die bereits durchgeführten Planungsleistungen anerkannt werden und in den späteren Honorarangeboten berücksichtigt werden. Folgende Planungsleistungen gemäß Anlagen zur HOAI sind bereits erbracht: 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume: Leistungsphasen 1-3 15.1 Leistungsbild Technische Ausrüstung: Leistungsphase 114.1 Leistungsbild Tragwerksplanung: die Leistungsphasen 1-211.1 Leistungsbild Freianlagen: Leistungsphasen 1-4. Auf Grundlage des Vorentwurfs soll für die Planung ein genehmigungsfähiger Bauantrag mit allen notwendigen Nachweisen erstellt werden. Die gesamte Ausführungsplanung wird von Architekten und Fachingenieuren erstellt. Hierunter fallen unter anderem Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Bewehrungspläne, Entwässerungspläne, Flächenberechnungen, Schall- und Wärmeschutznachweise. Die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der der Vergabe und die Objektüberwachung muss nach den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts auf Grundlage der VOB erfolgen. Die Objektüberwachung soll durch einen verantwortlichen Bauleiter durchgeführt werden, der die terminliche und fachliche Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten überwacht und steuert. Die Objektbetreuung ist Teil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.