Fernerkundung 2018-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 02 108-00018/2017-005

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fernerkundung 2018-2021

Referenznummer der Bekanntmachung: [gelöscht]17-005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72316000 Datenanalyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71354000 Kartografiedienste
71355000 Vermessungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - DLR Mosel - Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95% der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Förderung des Ökolandbaus

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 062-137930

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: [gelöscht]17-005
Bezeichnung des Auftrags:

Fernerkundung 2018-2021

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/03/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6J3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72316000 Datenanalyse
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71354000 Kartografiedienste
71355000 Vermessungsarbeiten
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - DLR Mosel - Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95% der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung des Vertrages zur Umsetzung der Fernerkundungskontrollen um ein Jahr.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Mit Beginn der neuen Förderperiode am 01.01.2023 müssen alle Mitgliedstaaten / Bundesländer ein Flächenmonitoring mittels Sentinelsatellitenbilddaten des EUCopernicus Programms durchführen. Das heißt, die Fernerkundung, wie sie zurzeit praktiziert wird, ist dann nicht mehr für die VOK ausreichend. Um die immensen Kosten, die bei der Umstellung auf das Flächenmonitoring voraussichtlich anfallen werden, zu reduzieren, haben die Bundesländer mit dem Bund zusammen das Zentrale Kompetenzzentrum Flächenmonitoring (ZKF) beschlossen.

Da das ZFK voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 Arbeiten für die Bundesländer übernehmen kann - u.a. soll das ZKF auch die Ausschreibungen und Vergaben für das Jahr 2023 für alle Bundesländer hinsichtlich des Flächenmonitorings übernehmen - wird der bestehende Vertrag zur Umsetzung der Fernerkundungskontrollen um ein Jahr verlängert.

Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten - insbesondere umfangreiche Abstimmungsprozesse, erhöhter Kontroll-, Prüf- und Verwaltungsaufwand und Einschränkungen bei den Vorarbeiten und der Vorbereitung der obligatorischen Einführung des Flächenmonitorings ab 2023 - sowie mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken