Vergabe von Leistungen im SPNV im Netz MoselLux
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spnv-nord.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen im SPNV im Netz MoselLux
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und das Bundesland Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr (MWAEV) (nachfolgend gemeinsam "AT" genannt), beabsichtigen, Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz „MoselLux“ nach Maßgabe des Vergaberechtes in einem Verhandlungsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des GWB und der VgV zu vergeben.
Das Leistungsvolumen im Netz „MoselLux“ beträgt in der Basisleistung rd. 3,2 Mio. ZKm/a.
Rheinland-Pfalz (siehe Linien und Linienverläufe unter Ziffer II.2.4)
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durch das im Rahmen dieser Vergabe auszuwählende Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Zuständigkeitsbereich der AT im Netz „MoselLux“ für einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren.
Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen sind als Basisleistung auf den folgenden Strecken zu erbringen:
- RB 81: Trier – Koblenz
- RB 82: Trier – Perl
- RB 83: Wittlich – Trier-West – Luxemburg (im deutschen Streckenabschnitt zw. Luxemburg Landesgrenze und Wittlich)
- RB 10-V: Koblenz – Kaub
- RE 85: Traben-Trarbach – Bullay – Koblenz
Neben der Basisleistung auf den vorgenannten Linien haben die AT das Recht verschiedene Options-Leistungen (Erweiterung des Betriebsprogramms zur Basisleistung) auf diesen Linien zusätzlich vom ausgewählten EVU zu beauftragen. Des Weiteren haben die AT innerhalb der Vertragslaufzeit das Recht noch weitere Options-Leistungen auf den folgenden Linien zu beauftragen:
- RE 86: Traben-Trarbach – Bullay – Trier
- RE11-V: Trier – Wasserbillig – Luxemburg
Die Betriebsaufnahme erfolgt gestaffelt zu den folgenden Terminen:
- RB 81, RB 82, RB 83: Betriebsaufnahme im Dez. 2024 (Betriebsstufe I)
- RB 10-V: Betriebsaufnahme im Dez. 2025 (Betriebsstufe II)
- RE 85 (sog. Moselweinbahn): Betriebsaufnahme im Dez. 2029 (Betriebsstufe III)
Der Verkehrsvertrag endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2039.
Das Leistungsvolumen im vergabegegenständlichen Netz gliedert sich getrennt nach den verschiedenen Betriebsstufen in der Basisleistung wie folgt:
- Betriebsstufe I: rd. 2,8 Mio. ZKm/a (ohne Optionen),
- Betriebsstufe II: rd. 0,02 Mio. ZKm/a (ohne Optionen),
- Betriebsstufe III: rd. 0,3 Mio. ZKm/a (ohne Optionen).
Das Volumen der Options-Leistungen beträgt insgesamt rd. 0,8 Mio. Zkm (Darstellung der Mehr-Zkm gegenüber der Basisleistung).
Für die Erbringung der Verkehrsdienstleistung sind Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die für die Erbringung der Verkehrsleistungen auf der RB 83 benötigten Eisenbahnfahrzeuge, die wegen der grenzüberschreitenden Verkehre mehrsystemfähig sein müssen, sind durch die Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) beschafft worden und werden dem im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auszuwählenden EVU überlassen. Diese Fahrzeuge sind zwingend auf der RB 83 zu nutzen. Im luxemburgischen Streckenabschnitt werden die SPNV-Leistungen von der luxemburgischen Staatsbahn CFL erbracht. Die CFL, das EVU und der SPNV-Nord werden hierzu einen Mehrparteienvertrag (MPV) abschließen, in welchem insbesondere die Nutzungsüberlassung der Fahrzeuge an das auszuwählende EVU, die Finanzierung dieser Fahrzeuge, die gemeinsame Kooperation der EVU bei der Betriebsführung und im Personaleinsatz geregelt sind sowie der Vollzug der Qualitätssicherung festgeschrieben ist. In Bezug auf den Personaleinsatz gibt es zwischen dem im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auszuwählenden EVU und der CFL aufgrund der grenzüberschneidenden Liniendurchbindung besondere Regelungen: Der Einsatz der Triebfahrzeugführer (Tf)erfolgt immer auf dem gesamten Linienabschnitt zwischen Wittlich Hbf – Luxemburg. Die Tf des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auszuwählenden EVU müssen daher auch zur Erbringung von Fahrleistungen in Luxemburg qualifiziert sein. Der Einsatz der Zugbegleiter erfolgt jeweils territorial abgegrenzt: Die Zugbegleiter der CFL sind zwischen Luxemburg und Bhf. Wasserbillig im Einsatz. Die Zugbegleiter des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auszuwählenden EVU sind zwischen Bhf. Wasserbillig und Wittlich Hbf im Einsatz.
Der zwischen dem EVU und den AT im Rahmen dieser Vergabe abzuschließende Verkehrsvertrag ist nach dem sog. Brutto-Prinzip ausgestaltet. Der stationäre Vertrieb (Fahrkartenautomaten und personenbediente Verkaufsstellen) und der Online-Vertrieb wird dem EVU beigestellt. Dazu schließt das EVU Vertriebsdienstleistungsverträge jeweils mit einem vom AT ausgewählten Vertriebsdienstleister ab.
Die AT haben das Recht verschiedene Options-Leistungen als Erweiterungen des Basis-Betriebsprogramms vom EVU zu beauftragen. Zusätzlich haben die AT das Recht, Options-Leistungen auf zusätzlichen Linien gem. Ziffer II.2.4) vom EVU zu beauftragen. Einzelheiten dazu sind dem jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregister/Berufsregister:
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister als Anlage beizufügen. Eine Kopie ist ausreichend. Der Auszug darf zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.2.2) nicht älter als 3 Monate sein. Darüber hinaus ist vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe B; Ziffer 1 eine entsprechende Eintragung vorzunehmen.
2. Zulassung als EVU/ Sicherheitsbescheinigung:
- Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der gültigen Zulassung als Anlage beifügen oder in einer Anlage darlegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird.
- Der Bewerber muss darüber hinaus über eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß Ziffer IV.2.2) gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen und dem Teilnahmeantrag eine Kopie der gültigen Sicherheitsbescheinigung als Anlage beifügen. Darüber hinaus sind vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe B; Ziffer 2 entsprechende Eintragungen vorzunehmen.
3. Erklärung zu unmittelbaren oder mittelbaren kommunalen Anteilseignern:
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Die Erläuterungen dazu sind auf einer gesonderten Anlage zu machen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Darüber hinaus sind vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe B; Ziffer 3 entsprechende Eintragungen vorzunehmen.
Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Die Eintragungen im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe B; Ziffer 1 bis 3 sind abschließend mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
4. Erklärung nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB; § 124 Abs. 1 GWB:
Der Bewerber muss zudem eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe C enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese abschließend mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Mit dem Teilnahmeantragsformular ist eine Eigenerklärung vom Bewerber abzugeben, dass die Anforderungen des § 6c AEG über die gesamte Laufzeit des Vertrages erfüllt werden.
Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Geschäftsberichte für die letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre einzureichen. Aus diesen muss sich ergeben, dass der Bewerber über die zur Auftragsdurchführung notwendige wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt.
Falls durch den Bewerber kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist der testierte Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. Anhang und ggf. Lagebericht) vorzulegen. Sofern die Unternehmensgründung des Bewerbers erst in den vergangenen 3 Jahren erfolgt ist, so sind jeweils nur die Geschäftsberichte bzw. testierten Jahresabschlussunterlagen der verfügbaren Jahre vorzulegen.
Im Teilnahmeantragsformular ist unter Buchstabe D jeweils eine entsprechende Eintragung vom Bewerber vorzunehmen und die dort enthaltene Erklärung mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Vom Bewerber ist eine Referenz über einen Dienstleistungsauftrag im SPNV im Umfang von mind. 3,0 Mio. Zkm/a und einer Vertragslaufzeit von mind. 15 Jahren anzugeben (Erfüllungsort Deutschland). Der Dienstleistungsauftrag muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gem. Ziffer IV.2.2) bereits begonnen haben bzw. die Betriebsaufnahme muss bereits erfolgt sein, aber die vollständige Laufzeit muss noch nicht abgeschlossen sein.
Dazu sind die jeweiligen Angaben im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe E vom Bewerber zu machen und mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bewerbergemeinschaften – wird hingewiesen. Dazu sind die jeweiligen Angaben im Teilnahmeantragsformular unter Buchstabe H zu machen und mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) und das Bundesland Saarland vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr (MWAEV) sind jeweils in ihrem räumlichen Zuständigkeitsbereich Aufgabenträger (AT) sowie zuständige Behörde i. S. d. Art. 2 lit. b) der VO (EG) 1370/2007 und Auftraggeber für die zu vergebenden Eisenbahnverkehrsleistungen in diesem Vergabeverfahren.
2. Die operative Durchführung dieses Vergabeverfahrens erfolgt im Einvernehmen mit dem MWAEV durch den SPNV-Nord. Inhaltliche Entscheidungen werden durch die AT gemeinsam getroffen.
3. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
4. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeantragsformulars zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
5. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im PDF-Format bei dem in Ziffer I.3. genannten eVergabeplattform (Vergabeportal) hochzuladen.
6. Die AT werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot abzugeben. Die AT werden die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
7. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform(§126b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform(§126b BGB) zu versehen.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6 Werktage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das in Ziffer I.3. genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das in Ziffer I.3 genannte Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Die AT haben das Recht, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben (§ 17 Abs 11 VgV). Einzelheiten dazu sind dem jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de