Interimsvergabe: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat im Auftrag der Ministerin des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) über die Belieferung von Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) für die Schulen des Landes Rheinland-Pfalz in Form einer Interimsvergabe gemäß § 3 VOL/A ausgeschrieben.
Um die Wahrung des Gesundheitsschutzes der Bedarfsträger/innen sicherzustellen, wurde die Interimsvergabe mit verkürzten Fristen durchgeführt.
Carl-von-Ossietzky-Straße 10 55459 Grolsheim
Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer).
Unverbindliche Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:
In Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen kann es daher erforderlich sein über die in Ziffer 2.6.3 genannten Stückzahlen weitere Mengen beim Auftragnehmer zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die hieraus resultierenden Mehrmengen (über die fest zugesicherte Mindestabnahmemenge von 1.225.000 Stück hinaus) sind auf maximal 1.225.000 Stück gemäß Ziffer 2.6.3 begrenzt (insgesamt maximal 2.450.000 Stück).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Abnahme der bezeichneten Mehrmengen. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zur Abnahme.
Aufnahme weiterer Produkte:
Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören.
Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag nach Maßgabe der § 132 GWB zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.8.1)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die er nicht zu verantworten hat, die es nicht zulassen, die Mindestfristeneinzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind (§8 Absatz 4, Nr. 9 UVgO).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Mondi Gronau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Nach § 134 Absatz 3 GWB entfällt die Informations- und Wartefrist aufgrund besonderer Dringlichkeit.
Wegen der besonderen Dringlichkeit der Sicherstellung einer Versorgung der Bedarfsträger mit Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Zuschlagserteilung zeitnah nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Ergebnisses voraussichtlich zum 13.12.2021 erfolgen wird. Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden zeitnah nach Bezuschlagung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots in Textform informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/