Verbandsgemeinde Landstuhl, Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landstuhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbandsgemeinde Landstuhl, Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Koordinationsleistungen zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021 für die Verbandsgemeinde Landstuhl
66849 Landstuhl
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Koordinationsleistungen zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021 für die Verbandsgemeinde Landstuhl.
Die Verbandsgemeinde (VG) Landstuhl ist eine Verbandsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern, gelegen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Sie resultiert aus der (freiwilligen) Fusion der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl vom 01.07.2019. Ihr gehören die Stadt Landstuhl – einwohnermäßig am größten (8.368) – als Verwaltungssitz sowie elf eigenständige Ortsgemeinden an. Bei jenen handelt es sich um Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Krickenbach, Linden, Mittelbrunn, Oberarnbach, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt. Letztere stellt einwohnermäßig die größte Ortsgemeinde dar (2.841 Einwohner). Die kleinste Ortsgemeinde bildet Oberarnbach – mit 430 Einwohnern.
Insgesamt betrachtet leben knapp 26.200 Einwohner auf einer Fläche von 150,34 km². Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 172 Einwohnern je km². Hinzu kommen ca. 3.815 Personen der Stationierungsstreitkräfte, die nicht der Meldepflicht unterliegen.
An die Verbandsgemeinde Landstuhl grenzen die Stadt Kaiserslautern und die Verbandsgemeinden Lambrecht, Rodalben, Hauenstein, Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, Ramstein-Miesenbach und Bruchmühlbach-Miesau an.
Zur räumlichen Lage lässt sich für die Verbandsgemeinde Landstuhl Folgendes sagen: Insgesamt existiert eine gute verkehrstechnische Infrastruktur. So wird beispielsweise die Sickingenstadt Landstuhl im Norden an die BAB A 6 und im Nordwesten an die BAB A 62 als überörtliche Verkehrsstraße angebunden. Im Umkreis gelegene Städte (beispielsweise Saarbrücken oder Kaiserslautern) können so schnell und komfortabel erreicht werden. Aber auch die einzelnen Ortsgemeinden sind über zahlreiche Landes- und Kreisstraßen gut miteinander vernetzt. Zum Teil bestehen auch Bundesstraßen wie beispielsweise die B 48 (wichtige Nord-Süd-Verbindung) und die B 270, welche Pirmasens mit Kaiserslautern verbindet. Die Erreichbarkeit der einzelnen Ortsgemeinden untereinander ist ein wichtiger Faktor für die Wohn- und Lebensqualität der Bürger in der Verbandsgemeinde. Ebenso spielt sie bei der Standortentscheidung potenzieller Neubürger eine entscheidende Rolle.
Die VG Landstuhl weist als Urlaubsregion ein hohes und zugleich breitgefächertes touristisches Potenzial auf. Neben den drei Naturräumen „Sickinger Höhe“, „Pfälzerwald“ und dem „Landstuhler Bruch“ (Westpfälzische Moorniederung) existieren in der VG Landstuhl auch diverse Bademöglichkeiten (Badeseen, Freibäder). Sehenswürdigkeiten finden sich zum Teil in der Stadt Landstuhl (Bismarckturm, Burg Nanstein, Zehntenscheune, ...), aber auch in den einzelnen dazugehörigen Ortsgemeinden.
Im "Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl" wurde festgelegt, dass die bisher eigenständigen Flächennutzungspläne sowie die Landschaftspläne in einem neuen Planwerk bis 2025 zusammengeführt werden müssen. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd mit integriertem Landschaftsplan stammt aus dem Jahre 2013 (Anlage B1), der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl aus dem Jahr 2006 (Anlage B2) und der Landschaftsplan für diesen Bereich aus dem Jahr 2004 (Anlage B3).
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen können der entsprechenden Anlage zum Vertragsentwurf und dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Bearbeitungszeiten:
Die Leistungsphase 1 zur Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 zur Aufstellung des Landschaftsplans sind bis zum 30.06.2023 abzuschließen.
Die finale Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für die Verbandsgemeinde Landstuhl hat bis spätestens Ende 2024 zu erfolgen.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rockenhausen
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder als Mitglied von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
4. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
5. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
6. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Für die Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bewerber entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
8. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
9. Teilnahmeanträge und Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
10. Schlichtungsverfahren erfolgen nach Vorgaben des Gemeinde- und Städtebundes RLP e.V.
11. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, die Verhandlungsgespräche alternativ z. B. in Form von Videokonferenzen oder über schriftlichen Austausch zu führen.
12. Bewerberfragen in Stufe 1 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
13. Bieterfragen in Stufe 2 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: 1-BUF-2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.