Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0144

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) für Schulen

Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0144
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38911000 Manuelle Tupfer-Test-Kits
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung des Landes Rhein-land-Pfalz, vertreten durch die Ministerin, hat mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung) für Schulen, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB ausgeschrieben. Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal bestand ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgte eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung diente der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33140000 Medizinische Verbrauchsartikel
33141625 Diagnoseausrüstung
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
38900000 Bewertungs- und Testinstrumente
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Binger Straße 20 55450 Langenlonsheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Unverbindliche, maximale Abnahmemenge über die Dauer der Rahmenvereinbarung:

Über die in den Ausschreibungsunterlagen zugesicherte Mindestabnahmemenge hinaus, ist der Auftraggeber befugt über die Dauer der abzuschließenden Rahmenvereinbarung maximal 16 Mio. Tests abzurufen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.5.1)

Aufnahme weiterer Produkte:

Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören.

Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag nach Maßgabe der § 132 GWB zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen. (vgl. Teil R - Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 2.8.1)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Selbsttestpflicht für Schüler/innen, Lehrer/innen sowie weiteres Schulpersonal bestand ein dringender Bedarf an Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien. Aus diesem Grund erfolgte eine Fristverkürzung auf 15 Tage zur Abgabe von Angeboten gemäß § 15 Absatz 3 VgV. Die Fristverkürzung diente der Umsetzung des Rechts von Schüler/innen auf schulische Bildung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-473050
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Zebra Handelshaus GmbH als dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41540
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYF3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bm.rlp.de/de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2022

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