ex post Schul-Endgeräte für das Land Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005289

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ex post Schul-Endgeräte für das Land Rheinland-Pfalz

Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005289
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der öffentliche Auftraggeber, das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (BM), beabsichtigte die Beschaffung von IT-Ausstattung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz.

Gegenstand der Vergabe waren die unter Teil B Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Ausschreibung war nach Gerätearten in zwei Lose gegliedert - Gegenstand des Loses 1 sind Notebooks, Los 2 umfasst den Bezug von iPads.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Notebook

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213100 Tragbare Computer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz; Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz

Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch den Zuschlag kam für das Los 1: Notebook eine rahmenvertraglich ausgestaltete Vereinbarung zustande, aus welcher das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz als bezugsberechtigte Behörden und Einrichtungen Leistungen abrufen können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Das Zubehör wird optional abgefragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

iPad

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213200 Tablettcomputer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz; Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz

Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch den Zuschlag kam für das Los 2: iPad eine rahmenvertraglich ausgestaltete Vereinbarung zustande, aus welcher das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz als bezugsberechtigte Behörden und Einrichtungen Leistungen abrufen können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Das Zubehör wird optional abgefragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-551007
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Notebooks

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

iPads

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) bzw. nach Ziff. II.1.5) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Wert dar.

Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner der mit Zuschlag je Los zustande kommenden Verträge des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (BM).

Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY46T

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:

Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].

Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/01/2022

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