ex post Schul-Endgeräte für das Land Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005289
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Schul-Endgeräte für das Land Rheinland-Pfalz
Der öffentliche Auftraggeber, das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (BM), beabsichtigte die Beschaffung von IT-Ausstattung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz.
Gegenstand der Vergabe waren die unter Teil B Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Ausschreibung war nach Gerätearten in zwei Lose gegliedert - Gegenstand des Loses 1 sind Notebooks, Los 2 umfasst den Bezug von iPads.
Notebook
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz; Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Durch den Zuschlag kam für das Los 1: Notebook eine rahmenvertraglich ausgestaltete Vereinbarung zustande, aus welcher das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz als bezugsberechtigte Behörden und Einrichtungen Leistungen abrufen können.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Das Zubehör wird optional abgefragt.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
iPad
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz; Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Durch den Zuschlag kam für das Los 2: iPad eine rahmenvertraglich ausgestaltete Vereinbarung zustande, aus welcher das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz, das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz sowie alle staatlichen, kommunalen, kirchlichen und freien Schulträger in Rheinland-Pfalz als bezugsberechtigte Behörden und Einrichtungen Leistungen abrufen können.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Das Zubehör wird optional abgefragt.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
iPads
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) bzw. nach Ziff. II.1.5) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Wert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner der mit Zuschlag je Los zustande kommenden Verträge des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (BM).
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY46T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.