Druck und Kuvertierung von Beitragsdokumenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-022-EU-HBF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck und Kuvertierung von Beitragsdokumenten
Ausschreibungsgegenstand ist der Druck und die Kuvertierung von jährlich insgesamt ca. 851.000 Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der BGHM eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Hinzu kommen noch 5 Projekte mit ca. 639.000 Sendungen, welche nach Bedarf innerhalb der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren zu versenden sind (Bedarfssendungen). Über den gesamten Zeitraum rechnen wir mit einem Versand von ca. 4.043.000 Sendungen. Diese Schätzungen basieren auf den Zahlen der vergangenen Jahre; wir gehen allerdings davon aus, dass sich die Sendungszahlen aufgrund von Digitalisierungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit verringern werden; nähere Ausführungen hierzu finden Sie im Leistungsverzeichnis.
Für die Dienstleistung dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung über 2 Jahre geschlossen werden, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, beginnend zum 01.02.2022.
Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto für die Gesamtlauf-zeit.
Erfüllungsort ist der Sitz der Druckerei
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung und Kuvertierung von jährlich insgesamt ca. 851.000 Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der Auftraggeberin eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Sendungen sind entsprechend den Vorgaben des Versenders freizumachen.
Der Versand der Sendungen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Hinweis: Der/die Versender wird/werden derzeit in einem gesonderten Ausschreibungsverfahren ermittelt.
Bei der oben genannten Menge handelt es sich um eine Schätzung, die in der Vergangenheit so durchschnittlich beauftragt wurde. Sie kann sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf bestimmte Versandmengen wird hierdurch nicht begründet. Mindestauftragsmengen werden nicht garantiert.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass das Gesamtdruckvolumen um max. 10 % überschritten werden kann.
Die Durchführung der Projekte erfolgt im Rahmen mehrerer über das Jahr verteilter kleiner und großer Aktionen. Die Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und der zuständigen Fachabteilung der Auftraggeberin (Hauptabteilung Beitrag und Finanzen, Abteilung Zentrale Dienste) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt.
Der Abruf der Einzelleistungen für die jeweiligen Aktionen erfolgt durch Übersendung der Druck- und Testdaten. Einer gesonderten schriftlichen Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Einzelleistungen bedarf es nicht.
Bitte beachten Sie, dass einige Projekte besonders zeitkritisch sind. Daher ist die termin- und fristgerechte Leistungserbringung von besonderer Bedeutung. Des Weiteren kann es im Einzelfall zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen. Diese sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Da es sich bei den übersandten Daten um Sozialdaten handelt, wird eine Vereinbarung mit Berücksichtigung des vom Auftragnehmer zu gewährleistendem Schutz von Sozialdaten abgeschlossen. Diese Vereinbarung über den Schutz der Sozialdaten liegt als Anlage der Rahmenvereinbarung bei.
Die Auftraggeberin strebt an, im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung künftig Dokumente zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der Auftraggeberin eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland über eine bereits vorhandene Plattform (meineBGHM) digital zur Verfügung zu stellen. Ein verbindlicher Zeitplan für den Beginn des digitalen Versandes liegt noch nicht vor. Er unterliegt internen sowie externen Faktoren, wie z.B. die Bereitschaft der versicherten Unternehmen, Bescheide digital anzuerkennen sowie dem Ausbau einer entsprechenden Netzinfrastruktur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Vor diesem Hintergrund sind auch die Auswirkungen der Umstellung auf die bereits vorhandene Plattform (meineBGHM) auf die geschätzten Druckmengen nicht absehbar. Für das erste Vertragsjahr kann nach derzeitigem Stand, mit dem geschätzten Druckaufkommen gerechnet werden.
Voraussichtlich ab dem zweiten Vertragsjahr kann eine Reduzierung der Druckmengen in Höhe von bis zu ca. 40 % eintreten.
Da es sich bei den übersandten Daten um Sozialdaten handelt, wird eine Vereinbarung mit Berücksichtigung des vom Auftragnehmer zu gewährleistendem Schutz von Sozialdaten gemäß § 80 SGB X i.V.m. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck und Kuvertierung von Beitragsdokumenten
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt (Dokument 05) aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.