KoVeB Direktversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 1505521
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.koveb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KoVeB Direktversicherung
Der Auftraggeber schreibt den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrags zu einer Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht zu Gunsten der ca. 300 Mitarbeitenden der KOVEB ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sowie für alle neu eintretenden oder die Altersgrenze erreichenden Mitglieder mit laufender, monatlicher Beitragszahlung aus.
Koblenzer Verkehrsbetriebe Schützenstr. 80-82 56068 Koblenz
Vertragsparteien für den erfolgreichen Bieter ist als Beitragszahler die Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH und als Leistungsempfänger die leistungsberechtigten Mitarbeiter gemäß den Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung der Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH vom 27.05.2021. Die Ausschreibung basiert auf einem bereits feststehenden Beitrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Mitarbeiter jährlich (Euro 83,33 monatlich). Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben kann die Höhe des Beitrages durch die Auftraggeberin für die Folgejahre nicht garantiert werden. Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die über eine eigene Zulassung gem. § 8 VAG für die Leistungssparten 19-23 verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse: http://www.wuerttembergische.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7TRKJX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gem. § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.