Gebäudereinigung in Objekten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und der Ortsgemeinden Referenznummer der Bekanntmachung: 1019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannstadt-Schauernheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und der Ortsgemeinden
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Unterhalts-/Grundreinigung in 17 Objekten (ca. 1,37 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Unterhalts-/Grundreinigung in 4 Objekten (ca. 1,59 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung
Dannstadt-Schauernheim
Glas- und Rahmenreinigung in 21 Objekten (ca. 6.200 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: [Betrag gelöscht] EUR netto (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 3)
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas (Lose 1-2), Vertragszeitraum
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-2) / Glasreinigung (Los 3), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR (Los 3), Jahresreinigungsfläche = 1,2 Mio. m² (Lose 1-2) / 5.000 m² (Los 3), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas = 750.000 m² (Lose 1-2).
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
An Stelle von Vor-Ort-Besichtigungen werden mit den Vergabeunterlagen Videos zur Gebäudesituation bereitgestellt. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot zu bestätigen, dass er sich diese Videos angesehen hat.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt. Zu fehlenden oder unvollständigen Berechnungen bzw. Erläuterungen erfolgt keine Nachforderung.
Für einzelne Objekte ist nicht die Verbandsgemeinde, sondern die jeweilige Ortsgemeinde Auftraggeber, Vertragspartner und Rechnungsempfänger (s. Objektliste in den Vergabeunterlagen). Die gesamte Koordination des Auftrags erfolgt jedoch zentral über die Verbandsgemeindeverwaltung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4RNZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.