Rahmenverträge nasale Covid-Schnelltests und FFP2-Masken Referenznummer der Bekanntmachung: AOK029345-381
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge nasale Covid-Schnelltests und FFP2-Masken
Abschluss von Rahmenverträgen über die Lieferung von nasalen Covid-Schnelltests (Los 1) und FFP2-Masken (Los 2).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl mehrerer Unternehmen (je Los maximal 10) über die Lieferung von nasalen Covid Schnelltests (Los 1) sowie die Lieferung von FFP2-Masken (Los 2) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Der geschätzte Jahresbedarf an nasalen Covid Schnelltests (Los 1) beträgt 175.000 Stück. Der geschätzte Jahresbedarf an FFP2-Masken (Los 2) beträgt 145.000 Stück.
Diese Ausschreibung umfasst jeweils die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests (Los 1) und von 24.000 Stück FFP2-Masken (Los 2) sowie den je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf je Los. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung je Los ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
Nasale Covid Schnelltests
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag über die Lieferung des geschätzten Jahresbedarfs von 175.000 Stück nasalen Covid Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen wird.
Die Ausschreibung umfasst die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests, sowie den noch je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 28.02.2023. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Es besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Spätestens zum 28.02.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Es besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Spätestens zum 28.02.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR.
FFP2-Masken
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag über die Lieferung des geschätzten Jahresbedarfs von 145.000 Stück FFP2-Masken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen wird.
Die Ausschreibung umfasst die Erstbestellung/Lieferung von 25.000 Stück FFP2-Masken, sowie den noch je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 28.02.2023. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
Es besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Spätestens zum 28.02.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Angabe je einer Referenz, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde und deren Leistungen mit der zu vergebenen Leistung je Los vergleichbar ist.
zu Los 1: Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die Lieferung mindestens 20.000 Stück nasale Covid Schnelltests betrug.
zu Los 2: Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die Lieferung mindestens 15.000 Stück FFP2-Masken betrug.
Die Referenzangaben je Los enthalten jeweils Angaben zum Auftraggeber, zur Gesamtmenge (in Stück), zum Liefer- und Erbringungszeitpunkt (Monat/Jahr) und zum Leistungsanteil der Unterauftragnehmer.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht oder höher ist.
2) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen.
Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht oder höher ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXRK0Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".