Generalsanierung der Technik in den Römer-Thermen der Stadt Bad Breisig
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Breisig
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.roemerthermen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.supreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Technik in den Römer-Thermen der Stadt Bad Breisig
Beschafft werden sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung der Technik in den Römer-Thermen der Stadt Bad Breisig.
53498 Bad Breisig
Beschafft werden sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung der Technik in den Römer-Thermen der Stadt Bad Breisig.
Bis zum Abschluss der vereinbarten Leistungen.
P3-SZ6-1-CO2-Reduktion Kommunen – MUEEF Kapitel: 1417 Titel: 89371
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:
Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse,
Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Einreichung eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Abgabe einer Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Weitere Informationen zu den genannten Ausschlussgründen sind dem Formblatt als Anhang beigefügt.
Darstellung der Unternehmensorganisation: Insbesondere sollen die Standorte des Unternehmens und die Eigentümerstruktur beschrieben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Erklärung bzw. Auflistung, der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, für die beabsichtigt wird,
Subunternehmer einzusetzen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch im Fall der Auftragsvergabe wird nur der ursprünglich benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nur ausnahmsweise akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Einreichung einer Mitgliedsbescheinigung einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.