Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz: Heizung, Lüftung, Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: RGH-2021-7-Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz-Heizung, Lüftung, Sanitär

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mag-mainz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49RKCB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49RKCB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Errichten, Unterhalten und Betreiben von Gebäuden und dergleichen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz: Heizung, Lüftung, Sanitär

Referenznummer der Bekanntmachung: RGH-2021-7-Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz-Heizung, Lüftung, Sanitär
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rheingoldhalle Mainz Rheinstr. 66 55116 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rheingoldhallen GmbH und Co KG (kurz: RGKG), Hechtsheimer Straße 37, 55131 Mainz, plant den Umbau und die Sanierung des Parkhauses Rathaus, Rheinstraße 66, 55116 Mainz. Hierzu gehört u.a. das Herstellen neuer Technikzentralen, von denen das Parkhaus autark von Rathaus und Rheingoldhalle versorgt werden soll. Aufgrund der Schadensbilder ist eine umfangreiche Betonsanierung erforderlich. Ebenso wird eine neue Sprinklerzentrale hergestellt und die Beleuchtungsanlage vollständig erneuert. Im Zuge der Sanierung wird ebenfalls Die Trinkwasser-, Feuerlösch- u. Abwasserleitung sowie Waschtisch und WC Anlagen u. Lüftungsanlage erneuert.

Das Parkhaus befindet sich in Mainz direkt neben der Rheingoldhalle. Die Zufahrt erfolgt über die Rheinstraße. Erbaut wurde das Parkhaus Ende der 60-iger Jahre in Massivbau aus Stahlbeton. Es verfügt über 4 Parkebenen mit insgesamt 545 Stellplätze.

Der Umbau und die Sanierung des Parkhauses erfolgt in einer Vollsperrung

Es erfolgen Bauleistungen mehrere Gewerke. Eine Abstimmung und Koordinierung des Bauablaufes zwischen den AN ist erforderlich.

Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Parkhauses sind im Gewerk Sanitär, Lüftung und Klima folgende Maßnahmen geplant und ausgeschrieben:

liefern und montieren von:

- Trinkwasserleitung für die Stranganbindeleitung - 138 mtr. Metallverbundrohr 16-32 mm

einschl. Rohrverbindungen und Formstücken

- Trinkwasserleitung für die Gebäudeverteil- u. Stockwerksleitung aus nichtrostendem Stahl

370 mtr. Rohrleitung 15-54 mm einschl. Rohrverbindungen

- 22 Rohrdurchführungen DN 15 - DN 40

- 61 mtr. Feuerlöschleitung Edelstahl Rohrltg. DN 50-80 einschl. Formstücken

- 10 Absperrventile Rtg. Schrägsitz DN 15-DN 32

- 3 Frostsichere Außenarmaturen

- 123 mtr. Abwasserleitung DN 50 - DN 90 einschl. Formstücken

- 350 mtr. Abwasserleitung Guss DN 50-DN200 einschl. Formstücken

- 12 Stück Tauchmotorpumpen

- 2 Stück überflutbare Fäkalienhebeanlage

- 4 Stück Waschtisch u. HWB Anlagen kplt. m. Installationselementen

- 4 Stück WC Anlagen u. Beh. Anlage kplt. m. Installationselementen

- 1 Stück Urinalanlage kplt. mit Installationselementen

- 1 Stück Zu- u. Abluftgerät mit Wärmerückgewinnung

- 1 Stück Multi Split Inverter Außengerät

- 3 Stück Kassetten m. 4-seitigen Luftausblas kplt.

- 3 Stück Unterputz Lüftungsgerät kplt.

- 8 Stück Volumenstrombegrenzer

- 16 Stück Tellerventile

- 16 Stück Brandschutzklappen DN 100-DN 150

- 3 Stück Rohrventilatoren

- 150 m² Luftleitung rechteckig 500-1000 mm kplt. einschl. Formstücken

Gebäudedaten Parkhaus:

Nutzfläche: ca. 19.500 qm

Anzahl Parkebenen: 4 Ebenen

Anzahl Stellplätze Bestand: 545

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/03/2022
Ende: 05/08/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:

- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder

- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

Die Bieter haben mit ihrem Angebot zusätzlich folgende Nachweise und Unterlagen vorzulegen:

- Nachweis über 3 vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 Jahre

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RKCB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2021

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