Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz von 2022 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_35/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz von 2022 bis 2024
Im Jahr 2020 wurde mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz begonnen. Die Grünlandkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Auftraggeber) durchgeführt. Die Kartierung erfolgt durch sogenannte Fachbüros.
Zur Unterstützung bei der Grünlandkartierung möchte sich der Auftraggeber eines externen Beauftragten (Auftragnehmer) bedienen. Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht aus den folgenden Teilleistungen:
1) Fachliche Betreuung und Begleitung des AG
2) Unterstützung des AG bei der Qualitätssicherung der Kartierung durch externe Fachbüros
3) Unterstützung des AG bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe durch externe Fachbüros
Die Leistungserbringung erfolgt in den Jahren 2022 bis Ende August 2024, mit der Möglichkeit einer - aus Sicht des Auftraggebers - einseitigen optionalen Verlängerung um weitere 2 Jahre. In jedem Jahr wird dabei eine feste Anzahl an Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz kartiert. Im Jahr 2022 erfolgt die Grünlandkartierung in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm und Mainz-Bingen. Für die Jahre 2023 ff sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinlandpfalz, in denen die Grünlandkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des BNatSchG (§ 6 Abs. 3 "Beobachtung von Natur und Landschaft") sowie durch die Novellierung des LNatSchG RLP insb. von § 15 (Gesetzlich geschützte Biotope) resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von Grünland. Seit dem letzten Durchgang des Biotopkatasters in den Jahren 2006 bis 2011 hat sich sowohl die Erfassungsgrundlage, d. h. die Kartieranleitungen (v. a. in Bezug auf § 15-Grünland ), als auch die digitale Eingabe der Kartierungsergebnisse geändert. So erfolgte eine Neumodellierung des Datenmodells OSIRIS zu OSIRIS-Neo sowie die Entwicklung einer neuen Fachanwendung für die Dateneingabe, das Serviceportal-Biotope (SP-B).
Daher wurde im Jahr 2020 mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen. Die Kartierung soll dabei in Jahresintervallen durchgeführt werden, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst.
Die Grünlandkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Grünlandkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen.
Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Grünlandkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Grünlandkartierung (vgl. Anlage LB 3).
Zu Beginn jeden Jahres startet die Grünlandkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Grünlandkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1).
Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (von 2022 bis Ende August 2024). Eine - aus Sicht des Auftraggebers - einseitige Option der Verlängerung um zwei weitere Kartierdurchgänge d.h. um zwei weitere Jahre bis Ende August 2026 (vgl. auch Kapitel 2 "Vertragslaufzeit" in Anlage 3a "Ausführungsbestimmungen") ist einzuräumen.
Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2022 in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm und Mainz-Bingen durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2, welcher ebenfalls Bestandteil des Kernvertrages ist, sowie die optionalen Kartierdurchgänge 3 und 4, die im Falle einer optionalen Verlängerung zum Tragen kommen, sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Grünlandkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt.
Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm (14 Lose) und Mainz-Bingen (1 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" .
Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2022" in Anlage LB 3 zu entnehmen.
Für den Kartierdurchgang 2, sowie - für den Fall der Ziehung der optionalen Verlängerung - die Kartierdurchgänge 3 und 4 (vgl. Abbildung 1) werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) zu Beginn des jeweiligen Kartierdurchganges bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.
Die Unterstützung des AGs bei der Durchführung der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz erfolgt je Kartierdurchgang in den folgenden Bereichen:
1) Fachliche Betreuung und Begleitung des AGs (Teilleistungen in Kapitel 2.1)
2) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der Kartierung durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.2)
3) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.3)
Für die Erbringung, der in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 beschriebenen Teilleistungen sowie der in Kapitel 2.4 beschriebenen optionalen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Abnahmeverpflichtung und einer Höchstgrenze für jede Teilleistung je Kartierdurchgang abgeschlossen. Die entsprechenden Angaben können der Anlage 3a entnommen werden.
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung Ende 2023 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu gleichbleibenden Bedingungen (mit Ausnahme der Vergütungssätze) einmalig bis zum 30.08.2026 um die Begleitung der Kartierdurchgänge 3 und 4 verlängern. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers, welche durch den Auftraggeber bis spätestens 01.09.2023 gezogen werden muss.
Optionale Teilnahme an einem Abstimmungsgespräch mit den Fachbüros (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.1)
Optionale Teilnahme an Geländeterminen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.2)
Optionale Stichprobenkartierung (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.3)
Da es sich bei den in Anlage 3a genannten Bedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es vorkommen, dass die jeweiligen Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2010 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2010 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte "Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" und "Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" haben:
a) Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe
- praktische Erfahrung in der Kartierung von Biotopen
- praktische Erfahrung in der Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
- praktische Erfahrung in der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
- praktische Erfahrung in der inhaltlichen Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung von Biotop-/FFH-Lebensraumtypenkartierungen
b) Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe
- Technologieeinsatz GIS-spezifischer Softwaretechnik insbesondere Datenbanken im Bereich der Biotopkartierung
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Die eingereichten Referenzen müssen insgesamt beide Aufgabenschwerpunkte abdecken. Ebenfalls müssen mit den eingereichten Referenzen alle der genannten Aufgabenfelder aus dem Aufgabenschwerpunkt "Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" und "Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" abgedeckt sein, wobei es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handeln muss.
Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von
- Wäldern
- Kleingehölzen
- Mooren
- Gewässern
- Gesteinsbiotopen
- Ackerflächen
- Hochstaudenfluren
- Siedlungsbereichen
- Verkehrs- und Wirtschaftswegen
bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen und es sich mindestens bei einer davon um eine Grünlandkartierung handeln muss.
Die Eignung zu 1) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 in Form der Referenzliste gemäß Anlage 12 zu belegen.
2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügt:
- Biologie
- Landespflege oder Landschaftsplanung
- Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
- Biogeographie oder Geographie
- Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
- Naturschutz
- Umweltwissenschaften
- Forstwissenschaften
- Geoinformatik, Bioinformatik oder Informatik
Die Eignung zu 2) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 in Form eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Grünlandkartierung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse der Grünlandkartierung. Gerade bei der fachlichen Begleitung, insbesondere der Beantwortung von Fragen und Schulungen, aber auch dem gesamten Ablauf der Qualitätssicherung ist eine Kontinuität äußerst wichtig um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Um eine Vergleichbarkeit und damit gleichbleibende Betreuung und Beratung zu erzielen, sollte die Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung daher möglichst über lange Zeiträume von einem Auftragnehmer bearbeitet werden. Vorliegend beträgt die Vertragslaufzeit bei Berücksichtigung der optionalen Verlängerungsmöglichkeit ca. 4 1/2 Jahre.
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende des Jahres 2025
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 17.01.2022; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY46N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.