Kreisverwaltung Südwestpfalz, Kindergartenverkehre Referenznummer der Bekanntmachung: 21/00075

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergaberecht.expert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRHYY0N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YRHYY0N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kreisverwaltung Südwestpfalz, Kindergartenverkehre

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/00075
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Begleitpersonen für im ÖPNV integrierte Kindergartenfahrten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Es erfolgt eine jeweils losbezogene Wertung der Angebote unter Vorbehalt der Gesamtbeauftragung, sofern ein Bieter losbezogen jeweils das günstigste Angebot eingereicht hat.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Linienbündel Zweibrücken-Umland & Kaiserslautern-West: Linienverkehrsbetreiber: Bige Südwestpfalz Nahverkehrsgesellschaft GmbH / RBW Regionalbus Westpfalz GmbH, Südwest Mobil GmbH

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Südwestpfalz Unterer Sommerwaldweg 40-42 66953 Pirmasens

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gemäß § 11 des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz haben die Landkreise sowie Städte mit eigenem Jugendamt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Beförderung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für die kein Platz in einem wohnungsnahen Kindergarten zur Verfügung steht und die deshalb einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen, zu gewährleisten und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit seinem Urteil vom 27.11.2001, Az.: 7 A 10051/01, festgestellt, dass die Aufgabenträger bei Durchführung dieser Beförderungsleistungen auch zur Wahrnehmung der Aufsicht über die Kinder verpflichtet sind.

Der Kreistag des Landkreises Südwestpfalz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 beschlossen, dass künftig durch Bereitstellung von Begleitpersonen auf den betroffenen Linienfahrten dieser Aufsichtspflicht nachgekommen werden soll. Die Beförderungen der Kindergartenkinder sollen ansonsten unverändert im öffentlichen Linienverkehr erfolgen.

Die Begleitpersonen sollen in den Linienbussen der Linienverkehrsbetreiber Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (QNV) und Südwest Mobil GmbH (SWM) auf den derzeit genutzten Fahrten zu den Kindertagesstätten und zurück zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Für die Verbringung und Abholung der Kinder der Kindertagesstätte in Lug zwischen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und Einrichtung (Fußweg) wird eine zusätzliche Begleitperson gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/07/2022
Ende: 24/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um zwei Jahre verlängern. Hierfür muss die einseitige schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Linienbündel Pirmasens-Umland: Linienverkehrsbetreiber: Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (Mitte des Landkreises)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Südwestpfalz Unterer Sommerwaldweg 40-42 66953 Pirmasens

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gemäß § 11 des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz haben die Landkreise sowie Städte mit eigenem Jugendamt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Beförderung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für die kein Platz in einem wohnungsnahen Kindergarten zur Verfügung steht und die deshalb einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen, zu gewährleisten und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit seinem Urteil vom 27.11.2001, Az.: 7 A 10051/01, festgestellt, dass die Aufgabenträger bei Durchführung dieser Beförderungsleistungen auch zur Wahrnehmung der Aufsicht über die Kinder verpflichtet sind.

Der Kreistag des Landkreises Südwestpfalz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 beschlossen, dass künftig durch Bereitstellung von Begleitpersonen auf den betroffenen Linienfahrten dieser Aufsichtspflicht nachgekommen werden soll. Die Beförderungen der Kindergartenkinder sollen ansonsten unverändert im öffentlichen Linienverkehr erfolgen.

Die Begleitpersonen sollen in den Linienbussen der Linienverkehrsbetreiber Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (QNV) und Südwest Mobil GmbH (SWM) auf den derzeit genutzten Fahrten zu den Kindertagesstätten und zurück zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Für die Verbringung und Abholung der Kinder der Kindertagesstätte in Lug zwischen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und Einrichtung (Fußweg) wird eine zusätzliche Begleitperson gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/07/2022
Ende: 24/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um zwei Jahre verlängern. Hierfür muss die einseitige schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Linienbündel Pirmasens-Umland: Linienverkehrsbetreiber: Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (östl. Landkreis)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Südwestpfalz Unterer Sommerwaldweg 40-42 66953 Pirmasens

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gemäß § 11 des Kindertagesstättengesetzes von Rheinland-Pfalz haben die Landkreise sowie Städte mit eigenem Jugendamt als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Beförderung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für die kein Platz in einem wohnungsnahen Kindergarten zur Verfügung steht und die deshalb einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen, zu gewährleisten und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit seinem Urteil vom 27.11.2001, Az.: 7 A 10051/01, festgestellt, dass die Aufgabenträger bei Durchführung dieser Beförderungsleistungen auch zur Wahrnehmung der Aufsicht über die Kinder verpflichtet sind.

Der Kreistag des Landkreises Südwestpfalz hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 beschlossen, dass künftig durch Bereitstellung von Begleitpersonen auf den betroffenen Linienfahrten dieser Aufsichtspflicht nachgekommen werden soll. Die Beförderungen der Kindergartenkinder sollen ansonsten unverändert im öffentlichen Linienverkehr erfolgen.

Die Begleitpersonen sollen in den Linienbussen der Linienverkehrsbetreiber Queichtal Nahverkehrsgesellschaft mbH (QNV) und Südwest Mobil GmbH (SWM) auf den derzeit genutzten Fahrten zu den Kindertagesstätten und zurück zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Für die Verbringung und Abholung der Kinder der Kindertagesstätte in Lug zwischen Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und Einrichtung (Fußweg) wird eine zusätzliche Begleitperson gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/07/2022
Ende: 24/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um zwei Jahre verlängern. Hierfür muss die einseitige schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

- 2. Nachweis über eine Gewerbeanmeldung oder den Eintrag im Handelsregister nach § 44 Abs. 1 VgV. (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)

- 3. Auszug Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)

- 4. Nachweis der Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)

- 8. Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 123 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- 9. Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- 5. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- 6. Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

- 10. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

- 11. Angabe zu Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Einzureichende Unterlagen:

- 1. Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Haupttätigkeit des Unternehmens,

- für den Auftraggeber zuständige Niederlassung,

- für den Auftraggeber zuständige Ansprechpartner.

- 12. Mustererklaerung_1_AEntG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)

- 13. Mustererklaerung_3_Mindestentgelt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)

- 14. Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV mit einer Angebotsfrist von 14 Kalendertagen ab Aufforderung zur Angebotsabgabe

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY0N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/12/2021

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Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
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Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
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