Digitalpakt, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalpakt, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-5
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-5
für die EDV-Installation zur Umsetzung des Digitalpaktes in vier Schulen einschließlich der jeweiligen Bestandsaufnahmen und im Zusammenhang mit der EDV-Installation notwendigen Elektro-Anpassungen.
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung der LPH 1-3 und 5-9 vorgesehen. Die Bestandsaufnahmen in allen Schulen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen, die Umsetzung soll innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 4-5
für die EDV-Installation zur Umsetzung des Digitalpaktes in vier Schulen einschließlich der jeweiligen Bestandsaufnahmen und im Zusammenhang mit der EDV-Installation notwendigen Elektro- Anpassungen.
Aufgabenstellung:
Durchführung der Begehungen+Bestandsaufnahmen, Planung in enger Abstimmung mit Fachbereich EDV und Schule auf Basis vorhandener Digitalisierungskonzepte, Augenmerk auf vorausschauende Planung der Installationswege und Steigepunke mit Blick auf zukünftigen Aufbau weiterer techn, Komponenten wie z.B. ELA/HAA, Aufstellung von geeigneten Ausschreibungen mit Losen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten, Mithilfe bei der Vergabe, Bauleitung der Maßnahmen, Ausführung im laufenden Betrieb jedoch nach Möglichkeit in den Schulferien um den Schulbetrieb nicht zu beinträchtigen, Aufmaß, Abrechnung, Unterstützung bei der Abnahme, Prüfung der Mängelfreiheit und Dokumentation.
Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI für die LPH 1-3 und 5-9.
Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI: u.a. Bestandsaufnahme+Bewertung LPH 1, Erstellen des techn. Teils eines Raumbuches LPH 2+3, Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand LPH 8
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Der Auftrag umfasst folgende Schulen:
Reichswald Gymnasium Ramstein-Miesenbach;
BBS Landstuhl;
Jakob-Weber-Schule Landstuhl;
Hans-Zulliger-Schule Enkenbach.
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Der Planungsstand muss sich aus den Begehungen der Schulen ergeben.
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Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Planung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht.
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Die Baukosten KG 440 und 450 werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand auf insgesamt ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto) geschätzt.
Davon entfallen voraussichtlich auf RWG Ramstein-Miesenbach [Betrag gelöscht] Euro; BBS Landstuhl [Betrag gelöscht] Euro; JWS Landstuhl [Betrag gelöscht] Euro; HZS Enkenbach [Betrag gelöscht] Euro.
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Durchführungszeitraum:.
Die Bestandsaufnahmen sollen unmittelbar nach Beauftragung erfolgen.
Die umfangreichen Arbeiten an den Schulen sollen von 2022 bis 2023 durchgeführt werden.
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Weitere Angaben s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie Projektleitung (PL) und Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine Qualifikation wie in III.2.1 beschrieben nachweisen. Im Gesamtteam muss mindestens ein/e Mitarbeiter*in eine Hochschulausbildung („Dipl.-Ing.”, „M.Sc.”, „M.Eng.”, „B.Eng.” oder vgl.) abgeschlossen haben.
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Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen.
Referenzprojekte müssen mind. Leistungen der Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 umfassen.
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Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, das heißt die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben.
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Zu folgenden Wertungskriterien ist jeweils mindestens ‚1‘ Referenzprojekt – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – für vorzulegen:
Planung der IT-Versorgung eines Gebäudes, Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an IT-Versorgung (Gebäude mit mehreren Arbeits- oder Unterrichtsräumen) in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 100.000 € Baukosten KG 440-450 für IT-Versorgung.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens ‚2‘ betragen.
- der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine qualifizierte Projektleitung (und für die Leistungsphase 8 eine Bauleitung) zu benennen, welche gegenüber dem Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht.
- Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Kaiserlautern oder vor Ort in den Schulen statt.
- Die örtliche Präsenz vor Ort ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen.
- Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
- Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4: Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9, ergänzt durch Besondere Leistungen.
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Für den Fall einer Punktgleichheit entscheidet über den Zuschlag nacheinander:
A. Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme
B. Losverfahren
Angebote mit weniger als 300 Wertungspunkten werden grundsätzlich als unwirtschaftlich eingestuft.
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Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
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Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
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Zu Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
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Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
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IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.