Beschaffung HSI-Scanner Referenznummer der Bekanntmachung: EDaMin-2021-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 149340383
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fgk-keramik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung HSI-Scanner
Anzubieten ist ein auf hyperspektrale Bildgebung basierender Bohrkernscanner zur Charakterisierung mineralischer Rohstoffe (inkl. Lieferung, Installation und Schulung), welcher nachweislich die automatische ortsaufgelöste Analyse von Rohstoffen, Industriemineralen und Keramiken ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten wie Software und Computerhardware, Hyperspektralkameras (VNIR, SWIR, MWIR), einer hochauflösenden RGB-Kamera, auf die Kameras abgestimmter Beleuchtungseinrichtungen und Weißabgleiche. In der Arbeitsstation sollen die Proben automatisch mit mindestens 3 Kameras, welche simultan betrieben werden können, gemessen werden können. Die Kameras sollen ebenfalls mobil eingesetzt werden können. Neben der stationären Anlage sollen deshalb ebenfalls Rotationsscanner sowie Weißabgleiche für Geländeaufnahmen angeboten werden. Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH Heinrich-Meister-Strasse 2 56203 Höhr-Grenzhausen
Anzubieten ist ein auf hyperspektrale Bildgebung basierender Bohrkernscanner zur Charakterisierung mineralischer Rohstoffe (inkl. Lieferung, Installation und Schulung), welcher nachweislich die automatische ortsaufgelöste Analyse von Rohstoffen, Industriemineralen und Keramiken ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten wie Software und Computerhardware, Hyperspektralkameras (VNIR, SWIR, MWIR), einer hochauflösenden RGB-Kamera, auf die Kameras abgestimmter Beleuchtungseinrichtungen und Weißabgleiche. In der Arbeitsstation sollen die Proben automatisch mit mindestens 3 Kameras, welche simultan betrieben werden können, gemessen werden können. Die Kameras sollen ebenfalls mobil eingesetzt werden können. Neben der stationären Anlage sollen deshalb ebenfalls Rotationsscanner sowie Weißabgleiche für Geländeaufnahmen angeboten werden. Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung / Auftragsdurchführung welche als Anlage denVergabeunterlagen beigefügt sind:
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-mind. drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2017 - heute
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-Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen
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(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, diedie vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)
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--Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und /oder 03 zum LTTG)
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Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweisein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angeboteinen dementsprechenden Nachweis ein.
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Hinweis Tariftreue:
Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichenAuftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart.
a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständigeUnterlagennach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen
des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeitgestattet.
b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß desAuftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den
insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste,eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% derAuftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichenAuftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen dieBestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoßgegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des FGK ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondertfestgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
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Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe desAngebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrageszu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweilsgültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird dasAngebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den VergabemarktplatzRLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, Marke, Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen derDSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieter weist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
Elektronische Kommunikation
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMY4R1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.