Beschaffung HSI-Scanner Referenznummer der Bekanntmachung: EDaMin-2021-05

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 149340383
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fgk-keramik.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRMY4R1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYRMY4R1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung HSI-Scanner

Referenznummer der Bekanntmachung: EDaMin-2021-05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433000 Spektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anzubieten ist ein auf hyperspektrale Bildgebung basierender Bohrkernscanner zur Charakterisierung mineralischer Rohstoffe (inkl. Lieferung, Installation und Schulung), welcher nachweislich die automatische ortsaufgelöste Analyse von Rohstoffen, Industriemineralen und Keramiken ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten wie Software und Computerhardware, Hyperspektralkameras (VNIR, SWIR, MWIR), einer hochauflösenden RGB-Kamera, auf die Kameras abgestimmter Beleuchtungseinrichtungen und Weißabgleiche. In der Arbeitsstation sollen die Proben automatisch mit mindestens 3 Kameras, welche simultan betrieben werden können, gemessen werden können. Die Kameras sollen ebenfalls mobil eingesetzt werden können. Neben der stationären Anlage sollen deshalb ebenfalls Rotationsscanner sowie Weißabgleiche für Geländeaufnahmen angeboten werden. Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung:

Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH Heinrich-Meister-Strasse 2 56203 Höhr-Grenzhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anzubieten ist ein auf hyperspektrale Bildgebung basierender Bohrkernscanner zur Charakterisierung mineralischer Rohstoffe (inkl. Lieferung, Installation und Schulung), welcher nachweislich die automatische ortsaufgelöste Analyse von Rohstoffen, Industriemineralen und Keramiken ermöglicht, inklusive aller dazu benötigten Komponenten wie Software und Computerhardware, Hyperspektralkameras (VNIR, SWIR, MWIR), einer hochauflösenden RGB-Kamera, auf die Kameras abgestimmter Beleuchtungseinrichtungen und Weißabgleiche. In der Arbeitsstation sollen die Proben automatisch mit mindestens 3 Kameras, welche simultan betrieben werden können, gemessen werden können. Die Kameras sollen ebenfalls mobil eingesetzt werden können. Neben der stationären Anlage sollen deshalb ebenfalls Rotationsscanner sowie Weißabgleiche für Geländeaufnahmen angeboten werden. Neben der Anlage sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Angabe der Eignungskriterien

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung / Auftragsdurchführung welche als Anlage denVergabeunterlagen beigefügt sind:

.

-mind. drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2017 - heute

.

-Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen

.

(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, diedie vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)

.

--Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und /oder 03 zum LTTG)

.

Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweisein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angeboteinen dementsprechenden Nachweis ein.

.

Hinweis Tariftreue:

Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichenAuftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart.

a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständigeUnterlagennach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen

des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeitgestattet.

b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß desAuftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den

insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste,eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% derAuftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichenAuftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen dieBestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.

d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoßgegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des FGK ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondertfestgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Angabe der Eignungskriterien

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist

Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

.

Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe desAngebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrageszu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweilsgültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.

.

Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird dasAngebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/02/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den VergabemarktplatzRLP zu führen.

Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, Marke, Produkt.

Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.

Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen derDSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieter weist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.

Elektronische Kommunikation

Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMY4R1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit

-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021

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