Lieferung von elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-WA-01_ex post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studiwerk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie
Stromlieferung für 4 Abnahmestellen
Wohnanlage Martinskloster Martinsufer 1 54292 Trier, Wohnanlage Kleeburger Weg Kleeburger Weg 104 54296 Trier, Wohnanlage Olewig Hunsrückstraße 6 54295 Trier, Wohnanlage Petrisberg Behringstraße 14 54296 Trier
Der Auftraggeber schreibt die Stromlieferung der Abnahmestellen des Studierendenwerks Trier mit Lieferbeginn 1. Januar 2022 im Offenen Verfahren aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem Auftraggeber ein Stromliefervertrag für alle Abnahmestellen zustande, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind. Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung).
Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Wohnanlagen variieren. Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.swt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD3Y46B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de
Der Antrag ist dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibenden Stelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung der ausschreibenden Stelle, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de