Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Mehrzweckhalle Freckenfeld, nach RPW2013 mit anschließendem Verhandlungserfahren gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: FRF
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freckenfeld
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76872
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-kandel.de/vg_kandel/Verbandsgemeinde/Freckenfeld/
Adresse des Beschafferprofils: http://hillearchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Mehrzweckhalle Freckenfeld, nach RPW2013 mit anschließendem Verhandlungserfahren gem. VgV
Freckenfeld ist ein typisches Straßendorf, früher stark landwirtschaftlich geprägt gewesen. Die bestehende Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde liegt zentral in der Ortsmitte in der Hauptstraße von Freckenfeld.
Die Halle diente bisher für zahlreiche Veranstaltungen der Ortsgemeinde aber auch als Sporthalle für die benachbarte Grundschule. Es gibt im Ort ca. 12 Vereine, Schwerpunkte sind Sport, Musik, Gesang.
Da der Bestandsbau aus dem Jahr 1960 in die Jahre gekommen ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, soll er nun durch einen Neubau an selber Stelle ersetzt werden.
Mit dem Neubau der Mehrzweckhalle und des benachbarten Dorfplatzes soll Freckenfeld zudem einen positiven Impuls zur Stärkung der Ortsmitte erhalten.
Das Raumprogramm der Mehrzweckhalle umfasst ca. 900 qm Nutzfläche.
Das Gesamtbudget für die KG 300-400 beträgt ca. 2,75 Mio. Euro netto. Das Gesamtbudget für die KG 500 beträgt ca. 0,35 Mio. Euro netto.
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Der Wettbewerb wird als Nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß den RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet.
Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden max. 15 Teilnehmer aufgrund ihrer Qualifikation zur Teilnahme am Verfahren ausgewählt. Das Verfahren ist anonym.
Bestandteil der Vergabe werden sein:
- Objektplanung, §34 HOAI
- Freianlagenplanung, §39 HOAI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen)aufgeführten Kriterien und deren Gewichtung.
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Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013:
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- Form- und fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Bewerbergemeinschaft durch aktuelle Nachweise der Berufszulassung/en als Architekt und Landschaftsarchitekt
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im Auftragsfall einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb
- Vorlage von 2 Referenzprojekten vergleichbarer Komplexität; 1 Projekt aus dem Bereich Objektplanung Gebäude sowie 1 Projekt aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen
Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht haben:
- Bestätigung über die Projektleitung durch den Urheber
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen. Ebenso dürfen gem. RPW § 5.2 Architekten oder Landschaftsarchitekten sowie Fachberater nicht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligt sein.
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Auswahlkriterien nach § 71 Abs. 3 Satz1 VgV i. V. m. § 3Abs. 3 Satz 4 RPW 2013:
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- Referenzen: Die Angabe von zwei fertiggestellten Referenzprojekten (Referenz A und B) ähnlicher Planungsanforderung und Komplexität wird in Eigenerklärung gefordert (Bewerbungsbogen). Die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer bzw. Abschluss Lph. 8) muss nach dem 31.12.2014 erfolgt sein. Die Projekte sind auf den vorgesehenen Referenzblättern darzustellen, welche Teil des Teilnahmeantrags sind. Zusätzlich müssen die Projekte jeweils auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer dargestellt werden.
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Bei den angegebenen Referenzprojekten sind folgende Angaben in den entsprechenden Formularblättern gefordert:
- Projektbezeichnung, Ort
- Herstellungskosten KG 300+400 bzw. KG 500 netto
- Honorarzone nach HOAI
- Bearbeitete Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftraggeber
- Monat / Jahr der Fertigstellung / Inbetriebnahme
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Es erfolgt keine qualitative Wertung der Referenzen.
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//Referenz A: Mindestanforderung: Planung und Realisierung von Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes, mit Planungsanforderungen (Komplexität) gem. Einordnung entsprechend HZ III gem. HOAI oder höher, und einer Bausumme von mindestens 1,25 Mio. Euro netto KGr 300+400, Erbringung der Leistungen der Objektplanung Gebäude, mind. LPH 2-8 gem. HOAI durch den Bewerber.
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//Referenz B: Mindestanforderung: Planung und Realisierung einer Freianlage, mit Planungsanforderungen (Komplexität) gem. Einordnung entsprechend HZ IV gem. HOAI oder höher, und einer Bausumme von mindestens 0,15 Mio. Euro netto KGr 500, Erbringung der Leistungen der Objektplanung Freianlagen, mind. LPH 2-3, 5-8 gem. HOAI durch den Bewerber.
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Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Doppelbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
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Erfüllen mehr als 15 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Architektonische Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 40.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
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Preise
1. 16.000,- €
2. 10.000,- €
3. 6.000,- €
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Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 8.000,- € vorgesehen.
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Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträgerinnen wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung eine der Preis-träger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
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- Objektplanung Gebäude §34 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-8, 9. Die Ausloberin geht von Honorarzone III Basissatz aus.
- Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-8, 9. Die Ausloberin geht von Honorarzone IV Basissatz aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar er-scheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Entsprechend dieser EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
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Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Es ist vorgesehen einen Fachpreisrichter zur Beratung hinzuzuziehen.
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Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Weiterentwicklung Entwurf 20%
3. Projektmanagement 15%
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10%
5. Honorarangebot 5%
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400+500, 2. Ebene anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
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Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.