Modifikationen Bordsonar U212A 1. und 2. Los und AZU

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Modifikationen Bordsonar U212A 1. und 2. Los und AZU
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Eckernförde

NUTS-Code DEF0B Rendsburg-Eckernförde

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Modifikation Bordsonar U212A 1. und 2. Los und Ausbildungszentrum Uboote (AZU)
Im Laufe des technischen und funktionalen Fortschrittes werden Komponenten und
Subsysteme nicht mehr hergestellt (Obsoleszenz Hardware, Auslaufen von
Entwicklungsumgebungen (Compiler, Bibliotheken, SW-Architektur). Gleichzeitig wurden von anderen (kooperativen und nicht kooperativen) Marinen neue technische Verfahren eingeführt. Beide Anforderungen führen zu Änderungen an den Sonaranlagen, die möglichst wirtschaftlich zu kombinieren sind.
Zur akustischen Lagedarstellung unter Wasser ist die Verwendung folgender Verfahren
notwendig: Digitale und verdeckte Unterwasserkommunikation, Detektion mit sehr kurzen und sehr langen Sonarimpulsen durch Überwassereinheiten sowie der Detektion von niederfrequenten Kurzzeitereignissen im Vorausbereich der eigenen Einheit.
Durch das Alter der Sonaranlage DBQS 40 ist die Einbindung dieser neuen technischen und operativen Verfahren nur über eine additive Komponente möglich, die das Detektieren und Analysieren ermöglicht und dem Nutzer die Ergebnisse in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Dabei werden Obsoleszenzen in der Darstellung (Schreiber) der Ortungsergebnisse gleichzeitig beseitigt.
Bei der ISUS90 sind diese Funktionen in einer vollständigen Integration der Funktionalitäten auf Basis neuer Hardware integrierbar.
Durch die unausweichliche Erhöhung der Signalverarbeitungskapazität wird dadurch auch eine Verdopplung der nutzbaren Frequenzen beim Schleppsonar für das 1. Los erreicht.
Durch das verbesserten Signalverarbeitungsverfahren wird ebenfalls eine verbesserte Klassifikation der akustischen Daten ermöglicht, die bei der Regeneration der Bordkomponenten berücksichtigt wird.
Für die zu entwickelnden Komponenten ist eine neue Hardware unerlässlich. Ebenso wird für die Implementierung eine aktuelle Entwicklungsumgebung genutzt.
Für U212 2. Los wird die Funktion fest integriert.
Eine Integration der gleichen Funktionen (und Sw) in die DBQS40 (1. Los) ist auf Basis der verbauten Hardware nicht mehr möglich. Ein HW-Austausch würde zu einer weitgehenden SW-Anpassung auf Basis alter Entwicklungsumgebungen führen. Dieses Vorgehen ist unwirtschaftlich, da im Refit U212A die Sonaranlage ohnehin erneuert werden muss.
Der ASF-Demonstrator bietet die Möglichkeit diese Funktionen auch für U212 1.Los verfügbar zu machen, ohne die Stabilität der Sonaranlage zu gefährden.
Der Kauf dieser Übergangslösung mit einhergehender Erstellung der logistischen Daten und Dokumentationen, die die Nachversorgbarkeit sicherstellen, ist unter Rahmenbedingung der geplanten Refits mit dem Gesamttausch der Sonaranlage nicht wirtschaftlich. Daher ist die Miete des ASF Demonstrators die geeignete und wirtschaftliche Variante, um die notwendigen Funktionen zur Verfügung zu stellen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Sonaranlagen der Uboote der deutschen Marine sind Entwicklungen der Firma ATLAS ELEKTRONIK GmbH, Bremen. Nur der Entwickler dieser Anlage verfügt über das für die Leistungserbringung notwendige erforderliche tiefe Detailwissen sowie über den dazu zwingend erforderlichen Source Code.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
6002045834-BAAINBW S2.2 Sgb L
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Modifikationen Bordsonar U212A 1. und 2. Los und AZU
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21.12.2021
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI 3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Euorpäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.12.2021

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