RZ-Cloudifizierung Migration u. Enablement Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-124-VV-21-018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
RZ-Cloudifizierung Migration u. Enablement
Die Maßnahme „Cloudifizierung Rechenzentrum“ ist ein strategischer Meilenstein auf dem Weg zum Aufbau einer zukunftsfähigen ZDF-IT. Ziel ist es einerseits, signifikante Potentiale zu heben, andererseits aber auch die bestehende IT-Infrastruktur in eine leistungsfähige, Cloud basierte Systemlandschaft zu überführen, wodurch eine optimierte Ressourcennutzung aufgrund von Skalierungseffekten möglich wird. Hierbei ist der Provider für die Migration der ca. 124 ZDF-Anwendungen in die Cloud sowie für den Betrieb verantwortlich. Die Installation und der Betrieb der Anwendungssoftware sowie die Konfiguration der Datenbankserver bleibt in der Verantwortung des ZDF.
55127 Mainz
Das ZDF nutzt bereits heute Cloud Services von drei unterschiedlichen Public Cloud Dienstleistern: AWS, Azure und GCP für spezifische Anwendungsfälle. Im Rahmen der Migration und Enablement Services ist es daher wesentlich, dass plattformunabhängige Unterstützungsleistungen angeboten werden um eine Integration der Service Integration, Enablement und zentrale Steuerung im Kontext Public Cloud für das ZDF zu etablieren.
Übersicht Vergabegegenstand und Ziel der Vergabe
(a) Der Provider stellt dem ZDF Cloud-Migration Services, -Enablement sowie Betriebsleistungen zur Verfügung.
(1) Es ist geplant, die Anwendungen im Migrationszeitraum zunächst per Lift & Shift+ (kleine Modernisierungen zur Nutzung von Cloud nativen Services unter Berücksichtigung Aufwand/Zeit/Einsparpotential) Ansatz auf die Cloud Infrastruktur zu migrieren. Einige Anwendungen sollen auch „containerisiert“ werden.
(2) Perspektivisch wird das ZDF die betreffenden Anwendungen dann „cloud-optimieren“, so dass alle cloud-spezifischen Vorteile genutzt werden. Zunächst wird das ZDF somit einen Großteil der Betriebsleistungen (auch bring your own licence) übernehmen, perspektivisch soll aber auch die Möglichkeit bestehen, vom Provider Managed Services zu beziehen.
(3) Weiterhin sind Enablement Leistungen zur initialen befähigen und Aufbau der Landezone beim Hyperscaler Gegenstand des Service.
(b) Das ZDF will perspektivisch die Möglichkeit erhalten, seine Leistungen auf die Ebenen oberhalb des Betriebssystems, insb. Anwendungsbetrieb, zu fokussieren, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit haben, in vertikal agierenden Betriebsteams einen tieferen Serviceschnitt umzusetzen.
(c) Somit wird über diese Vergabe ein Provider gesucht, der in seinem Standard-Portfolio Cloud-Services gemäß den technischen Anforderungen und der Anforderungen an eine Cloud Lösung anbietet, welche die Cloud-Strategie und Cloud Migration des ZDF sowohl im Migrationszeitraum als auch im optimierten Betrieb bestmöglich unterstützt.
(d) Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Erbringung der beauftragten Leistungen gemäß den gestellten Anforderungen des Auftraggebers, z.B. betreffend technologischem Datenschutz und IT-Sicherheit, verantwortlich.
(e) Ebenfalls wird erwartet, dass der Provider die Cloud-Strategie sowie weitere strategischen Ziele des ZDF und die Infrastrukturmodernisierung vollumfänglich unterstützt und proaktiv fördert im Sinne eines gemeinsamen Innovationsmanagements.
Vgl. Abschnitt II.2.11) Angaben zu Optionen
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bewertung der Eignungskriterien gemäß Dokument RZC2_02-120_Anlage 2 (Eignungskriterien)
Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr zu unveränderten Konditionen zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- F_EK_1 Keine Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123-125 GWB. https://tem.zdf.de/12DW1600083_Eigenerklaerung_Nichtvorliegen_Ausschlussgruende.pdf
F_EK_2 Rechtliche Existenz: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Registerauszug nicht älter als 6 Monate
- F_EK_4 Primär selbst erbrachte Leistung: Erklärung, dass die Leistung gemäß Anlage 1 (Service Katalog) und Anlage 7 (Migration & Enablement) primär selbst oder durch verbundene Unternehmen erbracht wird und nicht als Eignungsleihe weitergegeben wird.
- F_EK_6 Datenverarbeitung:
a) Bestätigung der Datenverarbeitung nach DSGVO;
b) Bereitschaft eine Art. 28 EU DSGVO konforme AVV zu schließen;
c) Datenverarbeitung mit angemessenen Niveau in Drittländern, mit zulässigem Transfermechanismus und - soweit erforderlich - die Implementierung weiterer Maßnahmen.
- F_EK_3 Bonität, Eigentümerverhältnisse: Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) nicht älter als 6 Monate
Bei einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform http://www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt (vgl. Link unter I.3) der Bekanntmachung). Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden, sowie in Teilen auf Unterlagen in editierbarer Form zugreifen können. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, der Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2) Bewerber- bzw. Bieterfragen sind – unter Angabe des Aktenzeichens ZDF-124-VV-21-018 – ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
3) Die Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die spätere Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Das Angebotsdokument (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) wird elektronisch weiterverarbeitet und ist daher im Excel-Format an der dafür vorgesehenen Stelle auf der Vergabeplattform hochzuladen. Nach dem Hochladendes Angebotsdokuments sowie relevanter Anlagen ist das Angebot verbindlich einzureichen.
4) Die geforderten Eigenerklärungen und Fremdnachweise sind gegliedert nach der Aufzählung unter III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen bzw. elektronisch einzureichen.
5) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]