Herxheim Schulneubau - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 211209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.caritas-speyer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herxheim Schulneubau - Freianlagen
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt den Campus der St. Laurentius Schule in Herxheim bei Landau (Pfalz) um einen Neubau eines Schulgebäudes zu erweitern. Die derzeit auf der betreffenden Fläche befindliche Dr.-Franz-Daniel-Halle soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet.
St. Laurentius Schule Augustastraße 76863 Herxheim bei Landau (Pfalz)
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. beabsichtigt den Campus der St. Laurentius Schule in Herxheim bei Landau (Pfalz) um einen Neubau eines Schulgebäudes zu erweitern. Die derzeit auf der betreffenden Fläche befindliche Dr.-Franz-Daniel-Halle soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet.
Die St. Laurentius Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und soll Lebens-, Handlungs- und Erfahrungsraum darstellen. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in allen Entwicklungsbereichen (geistige Entwicklung, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und soziale Entwicklung) umfassende sonderpädagogische Unterstützung benötigen, um eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen (sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung). Es handelt sich um einen eigenen Bildungsgang, der sich nach eigenen Lehrplänen richtet. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbständige Lebensführung und auf eine berufliche Tätigkeit im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten vorzubereiten.
Mit dem 10. Schulbesuchsjahr werden alle Schülerinnen und Schüler in die Werkstufe aufgenommen. In der Werkstufe liegt der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Ausgestaltung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf den Übergang in eine berufliche Tätigkeit. Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt. Die Schule führt zu einem besonderen Abschluss, dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.
Um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, soll ein Neubau entstehen, der den aktuellen energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen kann. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Schulpädagogik gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Schule für ganzheitliche Entwicklung mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Schülerinnen und Schüler sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.
Erwartet wird ein architektonisch ansprechender, funktionaler Entwurf. Das neue Schulgebäude soll 18 Klassenräume sowie weitere funktionale Räume beinhalten. Eine genaue Darstellung der geforderten Räumlichkeiten ist dem Rahmenraumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Der Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. schreibt vorliegend insofern Leistungen der Freianlagenplanung i.S.v. § 73 VgV zum Neubau eines Schulgebäudes aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI mit Grundleistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren werden in gesonderten Verfahren Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung sowie der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
- nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
Kriterium "Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe"
Ab Freianlagenplanung einer Gemeinschaftshalle / eines Dorfgemeinschaftshauses oder andere öff. Freiräume 3 Punkt
Ab Freianlagenplanung Kindergarten / Kindertagesstätte / Schule / Bildungsbauten 5 Punkte
Kriterium "Komplexität der Planungsaufgabe"
Ab Honorarzone III 1 Punkt
Ab Honorarzone IV oder höher 2 Punkte
Kriterium "Bauvolumen KG 500 netto" des Vorhabens
Ab EUR 200.000,00 netto Bauvolumen (KG 500 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab EUR 300.000,00 netto Bauvolumen (KG 500 nach DIN 276) 2 Punkte
Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"
Mindestens LP 1 bis 5 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Kriterium "Aktualität der Planungsaufgabe"
Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 14 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des Projektleiters"
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des Projektleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 24 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters"
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 24 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 62 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Freianlagen gem. Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRN5X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend
in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.