Realisierungsquartier Wiederaufbau - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-01-21-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungsquartier Wiederaufbau - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
Durch die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 wurden große Teile der kommunalen Infrastruktur zerstört. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat Ihrer Tochtergesellschaft, "Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler gmbH" ein 1. Realisierungsquartier (Poststraße) zum Aufbau und Neubau übertragen.
Innerhalb des Realisierungsquartiers befinden sich die Poststraße, die Kreuzstraße, die Lindenstraße, der Platz an der Linde, der Kirchenvorplatz der ev. Kirche, die Kurgartenbrücke und die Kurgartenstraße. Neben der Erneuerung der Verkehrsflächen wird teilweise die Infrastruktur für Kanal und Trinkwasser neu gebaut. Hinzukommt der Neubau der Straßenbeleuchtung im Zuge des Straßen- und des Platzneubaues.
Weitere Versorgungsunternehmen wie z. B. Ahrtalwerke GmbH, Deutsche Telekom AG u. a. wollen sich auch im Zuge der Baumaßnahme beteiligen, Details hierzu müssen noch geklärt werden. Grundlage für die Verkehrsplanung sind die "Leitlinien Zukunft Bad Neuenahr" laut Beschluss des Stadtrates vom 06.11.2003 und die Präsentation aus dem Jahr 2005. Es sind dort die Straßenfunktion und Mustergestaltungselemente beschrieben.
Die Poststraße ist eine der Hauptgeschäftsstraßen in Bad Neuenahr. Die Kurgartenbrücke und die Kurgartenstraße verbinden die Innenstadt mit dem Kurpark. Wegen der herausragenden städtebaulichen Bedeutung wird für die Kurgartenbrücke ein Gestaltungswettbewerb vorgesehen (nicht Bestandteil diese Offenen Verfahrens).
Bedingt durch das Bauen im Bestand und unter Betrieb sind für die Realisierung zwei Bauabschnitte vorgesehen. Bei der Planung muss die Thematik Bauen im Bestand unter Betrieb berücksichtigt werden. Weitere Rahmenbedingungen sind die Bereiche mit Kampfmittelhinweisen und die Heilwasserschutzzone im Baufeld.
Bei der Bauausführung sind die notwendigen Verkehrsumleitungen und die Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und den Geschäftsinhabern zu berücksichtigen und bei der Planung zu beachten und zu berücksichtigen.
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Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der im Gesamtprojekt erforderlichen Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 01) sind die Leistungen der Planung und Bauüberwachung der Verkehrsanlage, der Freianlage sowie der Kanal- und Wasserleitungen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 39, 43, 47 HOAI
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen für die Anlagen im 1. Bauabschnitt.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen für die Anlagen im 2. Bauabschnitt.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 39, 43, 47 HOAI
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen für die Anlagen im 1. Bauabschnitt.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen für die Anlagen im 2. Bauabschnitt.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter II.2.7 angegebene Frist von 4 Monaten nach Auftragserteilung bezieht sich auf die Bearbeitungszeiten zur Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1:
- Abschluss Leistungsphase 1: 2 Wochen nach Auftragserteilung
- Abschluss Leistungsphase 2: 5 Wochen nach Freigabe der Lph 1 durch den Auftraggeber
- Abschluss Leistungsphase 3: 5 Wochen nach Freigabe der Lph 2 durch den Auftraggeber
- Abschluss Leistungsphasen 5+6: 8 Wochen nach Freigabe der Lph 3 durch den Auftraggeber
Im Falle der Beauftragung weiterer Leistungen werden die diesbezüglichen Vertragslaufzeiten einvernehmlich vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber/Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen, nachgewiesen werden,
Die geforderten Nachweise sind zwingend mit dem Angebot in Textform einzureichen.
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Mindestanforderung an die personelle Ausstattung des Projektteams:
Das Projektteam muss aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen, davon:
- Mind. 1 Gesamtprojektkoordinator mit Qualifikation als Bauingenieur oder Bauwirtschaftsingenieur mit mind 5 Jahren Berufserfahrung in der Projektsteuerung und -koordination von technischen Großprojekten mit festgestellten Baukosten von mind. 3 Mio EUR netto.
- Mind. 2 Ingenieure aus dem Bereich Verkehrsanlagenplanung und 2 Ingenieure aus dem Bereich Siedlungswasserwirtschaft mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung im betreffenden Planungsbereich.
- Mind. 1 Landschaftsarchitekt/Architekt mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Freianlagen innernalb geschlossener Ortschaften.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch Ausbildungsnachweise und nachprüfbare Referenzen zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
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Juristische Personen sind als Auffragnehmer zugelassen. wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bewerber/Bieter hat seine besondere Erfahrung mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen mit vergleichbaren Verkehrsanlagen, Freianlagen (aus dem Bereich innerstädtische Plätze oder Fußgängerzonen) und Ingenieurbauwerken (Wasser- und Kanalleitungen) durch jeweils mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die benannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Die Referenzen zum Verkehrsanlagenbau müssen Kosten (Kostenfeststellung der Leistungsphase 8) von mind. [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Die Referenzen zum Freianlagenbau müssen Kosten (Kostenfeststellung der Leistungsphase 8) von mind. [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Die Referenzen zum Kanalbau müssen Kosten (Kostenfeststellung der Leistungsphase 8) von mind. [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Die Referenzen zum Wasserleitungsbau müssen Kosten (Kostenfeststellung der Leistungsphase 8) von mind. [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 erbracht worden sein.
Für alle Referenzen muss die Lph 8 nach dem 1.1.2015 abgeschlossen worden sein.
Für alle Referenzen hat der Bewerber/Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der Lph 3, Lph 7 und nach Abschluss der Lph 8 - alternativ zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
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Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
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Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 fest, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
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Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRNVS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.