Migration von 39 analogen Anlagenanschlüssen zu IP-basierten Anlagenanschlüssen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesnetzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration von 39 analogen Anlagenanschlüssen zu IP-basierten Anlagenanschlüssen
Aufgrund der Abschaltung der analogen Technologie müssen die bestehenden analogen Anlagenanschlüsse an 39 Standorten zu IP-basierten Anschluss migriert werden.
Aufgrund der Abschaltung der analogen Technologie müssen die bestehenden analogen Anlagenanschlüsse an 39 Standorten zu IP-basierten Anschluss migriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Änderung des im offenen Wettbewerb vergebenen Grund-Auftrages ist erforderlich geworden, da die analoge Technologie abgeschaltet wird und auf IP-basierte Anschlüsse zu migrieren ist. Andernfalls würden die Leitungen abgeschaltet werden müssen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2006 war nicht absehbar, dass ein solcher Technologiewechsel zu vollziehen ist. Der Gesamtcharakter des Vertrages bleibt unverändert, da es weiterhin darum geht unsere Telefonie Dienstleistung / Providerleistung an 39 verschiedenen Standorten zu erhalten. Es ändert sich lediglich, wie unser Vertragspartner die Leistung bereitstellt.
Der Wert dieser Erweiterung überschreitet 50% des ursprünglichen Erweiterungswertes nicht.
Zusammen mit allen bisherigen Erweiterungen im Rahmen der IP-Migration einschließlich dieser beabsichtigten Erweiterung wird der Gesamtwert von 10% überschritten, jedoch nicht die 50%-Schwelle des ursprünglichen Auftragswertes (gerechnet auf 4 Jahre inkl. Verbindungskosten). Damit liegt auch erkennbar keine unzulässige Splittung der einzelnen Erweiterungen vor, um Vorschriften dieses Teils des GWBs und eventuelle Vergabeverfahren zu umgehen.
Die Voraussetzungen aus § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Sätze 2 und 3 GWB für eine Vertragserweiterung liegen daher vollständig vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Migration von 39 analogen Anlagenanschlüssen zu IP-basierten Anlagenanschlüssen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de