Stadtgebiet Koblenz_Abschleppdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-31-2142-EO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtgebiet Koblenz_Abschleppdienstleistungen
Gegenstand der Leistung ist das Abschleppen von Fahrzeugen und Anhängern aller Art im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Koblenz nach Beauftragung.
Der geschätzte Jahresumfang der zu erbringenden Leistung, der auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre beruht, beträgt insgesamt ca. 2.400 Abschleppfälle. Die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge unter 2,8 t beträgt ca. 2.280 (Los 1) und ca. 120 für Fahrzeuge über 2,8 t, Krafträder und Anhänger (Los 2).
Kraftfahrzeuge aller Art bis 2,8 t
Stadtgebiet Koblenz 56068 Koblenz
Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 2,8 t
mögliche Verlängerung max 2 Mal um jeweils 1 Jahr
Kraftfahrzeuge aller Art über 2,8 t, Krafträder und Anhänger sowie für den Kraneinsatz
Stadtgebiet Koblenz 56068 Koblenz
Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 2,8 t, Krafträder und Anhänger sowie Kraneinsatz
mögliche Verlängerung max 2 Mal um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorliegend handelt es sich um eine "Auftragsverarbeitung" (AV) im Sinne des Art. 28 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Daher ist eine Eigenerklärung in Form der "Anlage A - Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)" abzugeben, diese steht unter https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ zur Verfügung. Soweit der Auftragsverarbeiter (Bieter) über eigene TOMs verfügt, sind diese zur Prüfung vorzulegen. Diese treten dann an die Stelle der Anlage A.
Bei beabsichtigter Zuschlagserteilung, ist vor Abschluss des Auftrages zwingend zusätzlich ein schriftlicher Vertrag zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu schließen. Grundsätzlich ist dabei der "Informationssicherheits- und Datenschutzvertag (IS-DS-Vertrag)" der Stadtverwaltung Koblenz zu verwenden. Dieser kann unter
https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ eingesehen werden.
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Bestätigung, dass eine Gewerbeanmeldung als Bergungs- und Abschleppunternehmen besteht.
- Eigenerklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers in Frage stellen können.
- Eigenerklärungen über Versicherungsleistungen entsprechen Seite B3 Beschreibung der Leistung - Versicherungsnachweise.
- Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z.B. Bürgeramt der Stadt Koblenz), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z.B. Ordnungsamt der Stadt Koblenz).
- Der Auftragnehmer muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169).
- Der Auftragnehmer legt eine Eigenerklärung über die zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge nach Art und Anzahl (mit Kennzeichen) vor. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Fahrzeuge aller Teilnehmer aufgelistet, gleiches gilt beim Einsatz eines Nachunternehmers
Bei Bedarf sind vorzulegen:
- Vordruck 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Vordruck 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Bei Bedarf ist vorzulegen:
- Vordruck 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY5AW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland