Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: HDP

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hermeskeil.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170fb1-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170fb1-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: HDP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Hermeskeil beabsichtigt die Neugestaltung des zentralen Donatusplatzes in Hermeskeil. Die neue Gestaltung des Donatusplatzes bildet den Auftakt für die Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Altstadt von Hermeskeil. Dazu gehören zukünftig weitere Platzflächen sowie die südlich in Nachbarschaft befindliche Fußgängerzone.

Der Donatusplatz stellt sich derzeit als stark dem Verkehr zugeordneter Platz dar, welcher mit seinen fünf Bushaltestellen in seiner Gestalt als reine Funktionalfläche geprägt ist. Da die Gestaltung ebenfalls in die Jahre gekommen und nicht mehr zeit-gemäß ist und der Zustand nicht mehr den Anforderungen entspricht ist nun eine umfassende Neugestaltung der Fläche vorgesehen. Ergänzend dazu sollen in einem Ideenteil Vorschläge für eine Bebauung der Baulücke nördlich des Platzes, des Grundstücks mit Brandwand auf der Westseite sowie für die Gestaltung der auf privaten Flächen liegenden Anschlussbereiche der Randbebauung entwickelt werden.

Da der Platz auch weiterhin als Dreh- und Angelpunkt des Öffentlichen Nahverkehrs fungieren soll stellt damit die Integration und Konzeption der notwendigen Bushalte-stellen für den Wettbewerb einen wesentlichen Ausgangspunkt dar. Mit der verkehrlichen und strukturellen Konzeption soll jedoch auch eine gestalterische Aufwertung der Fläche einhergehen. Zukünftig soll auch eine multifunktionale Nutzung des Platzes, z.B. für Veranstaltungen und Feste, möglich sein. Die monofunktionale Ausrichtung auf den Verkehr soll entfallen. Alle zu überplanenden Flächen des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt Hermeskeil. Ausgenommen hiervon sind die Flächen Ideenteils. Das Wettbewerbsgebiet des Realisierungsteils besteht aus der gesamten Fläche des Donatusplatzes sowie den Anstichflächen der angrenzenden Straßenbereiche. Die genaue Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist der beigefügten Plangrundlage zu entnehmen. Es ist vorgesehen, dass die derzeit über den Donatusplatz verlaufende Gemeindestraße durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Baulastträger übernommen wird. Die südlich des Wettbewerbsgebietes verlaufende Bundesstraße soll zu einer Landesstraße herabgestuft werden.

Das Gesamtbudget der KG 500 des Realisierungsteils beträgt ca. 0,87 Mio. Euro netto.

Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/14/21 registriert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und / oder Stadtplaner. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung/en muss vom Be-werber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig: - Landschaftsarchitekten / - Stadtplaner / - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):

- Leitidee und Gesamtkonzept

- Programmerfüllung und funktionale Anforderungen

- funktionale städtebauliche und freiräumlich-gestalterische Qualität

- Verkehrskonzeption

- Ökologische Qualität: Auswirkungen auf die globale und lokale Umwelt

- Ökonomische Qualität: Investitions- und Folgekosten

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2022
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Ba-sis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 33.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Preise

1. 13.000,- €

2. 8.000,- €

3. 5.000,- €

Anerkennungen

Für Anerkennungen ist eine Summe von 7.000,- € vorgesehen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Lena Weber, Stadtbürgermeisterin der Stadt Hermeskeil (Sachpreisrichterin)
Roland Eiden, Mitglied des Stadtrates (Sachpreisrichter)
Sigurd Hein, Mitglied des Stadtrates (Sachpreisrichter)
René Treitz, 1. Beigeordneter der Stadt Hermeskeil (stv. Sachpreisrichter)
Dieter Nels, Mitglied des Stadtrates (stv. Sachpreisrichter)
Hagen Wiehle, Mitglied des Stadtrates (stv. Sachpreisrichter)
Klaus-Dieter Aichele, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (Fachpreisrichterin)
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (Fachpreisrichterin)
Luca Kist, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt, Saarbrücken (Fachpreisrichter)
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt a.M. (stv. Fachpreisrichter)
Prof. Hartmut Topp, Verkehrspaner, Kaiserslautern (stv. Fachpreisrichter)
Dr. Ulrike Sacher, Landschaftsarchitektin, Edenkoben (stv. Fachpreisrichterin, nicht ständig anwesend)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:

1. Freianlagenplanung gem. §38 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Basissatz aus.

2. Verkehrsanlagenplanung gem. §45 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Basissatz aus.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Kostenbudget eingehalten wird, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Sofern diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden wird anschließend ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den übrigen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.

Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

1. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (bzw. Bestätigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherers über die Versicherung im Auftragsfall) mit Deckungssummen über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden, mind. 2-fach maximiert.

2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte.

3. Ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.

4. Nachweis der Realisierung mindestens eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: Fertigstellung / Inbetriebnahme (Abschluss Lph. 8) nach dem 01.01.2012, Herstellungskosten mind. 0,3 Mio. EUR netto KG 500, Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§34-39 HOAI mind. LP 2-3,5 durch den Bieter erbracht, Einordnung in HZ III oder höher.

Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.

Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

1. Wettbewerbsergebnis 50%

2. Weiterentwicklung Entwurf 20%

3. Projektmanagement 15%

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10%

5. Honorarangebot 5%

Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung nach DIN 276, 2. Ebene anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert.

Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Die Beauftragung erfolgt gem. §58 VgV.

Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Hermeskeil sowie des Fördermittelgebers.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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