Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: HDP
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hermeskeil
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hermeskeil.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Donatusplatz Hermeskeil" nach RPW 2013 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. VgV
Die Stadt Hermeskeil beabsichtigt die Neugestaltung des zentralen Donatusplatzes in Hermeskeil. Die neue Gestaltung des Donatusplatzes bildet den Auftakt für die Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Altstadt von Hermeskeil. Dazu gehören zukünftig weitere Platzflächen sowie die südlich in Nachbarschaft befindliche Fußgängerzone.
Der Donatusplatz stellt sich derzeit als stark dem Verkehr zugeordneter Platz dar, welcher mit seinen fünf Bushaltestellen in seiner Gestalt als reine Funktionalfläche geprägt ist. Da die Gestaltung ebenfalls in die Jahre gekommen und nicht mehr zeit-gemäß ist und der Zustand nicht mehr den Anforderungen entspricht ist nun eine umfassende Neugestaltung der Fläche vorgesehen. Ergänzend dazu sollen in einem Ideenteil Vorschläge für eine Bebauung der Baulücke nördlich des Platzes, des Grundstücks mit Brandwand auf der Westseite sowie für die Gestaltung der auf privaten Flächen liegenden Anschlussbereiche der Randbebauung entwickelt werden.
Da der Platz auch weiterhin als Dreh- und Angelpunkt des Öffentlichen Nahverkehrs fungieren soll stellt damit die Integration und Konzeption der notwendigen Bushalte-stellen für den Wettbewerb einen wesentlichen Ausgangspunkt dar. Mit der verkehrlichen und strukturellen Konzeption soll jedoch auch eine gestalterische Aufwertung der Fläche einhergehen. Zukünftig soll auch eine multifunktionale Nutzung des Platzes, z.B. für Veranstaltungen und Feste, möglich sein. Die monofunktionale Ausrichtung auf den Verkehr soll entfallen. Alle zu überplanenden Flächen des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt Hermeskeil. Ausgenommen hiervon sind die Flächen Ideenteils. Das Wettbewerbsgebiet des Realisierungsteils besteht aus der gesamten Fläche des Donatusplatzes sowie den Anstichflächen der angrenzenden Straßenbereiche. Die genaue Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist der beigefügten Plangrundlage zu entnehmen. Es ist vorgesehen, dass die derzeit über den Donatusplatz verlaufende Gemeindestraße durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Baulastträger übernommen wird. Die südlich des Wettbewerbsgebietes verlaufende Bundesstraße soll zu einer Landesstraße herabgestuft werden.
Das Gesamtbudget der KG 500 des Realisierungsteils beträgt ca. 0,87 Mio. Euro netto.
Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/14/21 registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und / oder Stadtplaner. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung/en muss vom Be-werber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig: - Landschaftsarchitekten / - Stadtplaner / - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Leitidee und Gesamtkonzept
- Programmerfüllung und funktionale Anforderungen
- funktionale städtebauliche und freiräumlich-gestalterische Qualität
- Verkehrskonzeption
- Ökologische Qualität: Auswirkungen auf die globale und lokale Umwelt
- Ökonomische Qualität: Investitions- und Folgekosten
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Ba-sis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 33.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 13.000,- €
2. 8.000,- €
3. 5.000,- €
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 7.000,- € vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
1. Freianlagenplanung gem. §38 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Basissatz aus.
2. Verkehrsanlagenplanung gem. §45 ff. HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-8, 9. Der Auslober geht von Honorarzone IV Basissatz aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Kostenbudget eingehalten wird, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Sofern diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden wird anschließend ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den übrigen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (bzw. Bestätigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherers über die Versicherung im Auftragsfall) mit Deckungssummen über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden, mind. 2-fach maximiert.
2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern inkl. Führungskräfte.
3. Ggf. bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung.
4. Nachweis der Realisierung mindestens eines Referenzprojektes mit folgenden Anforderungen: Fertigstellung / Inbetriebnahme (Abschluss Lph. 8) nach dem 01.01.2012, Herstellungskosten mind. 0,3 Mio. EUR netto KG 500, Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§34-39 HOAI mind. LP 2-3,5 durch den Bieter erbracht, Einordnung in HZ III oder höher.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers und des Preisgerichts. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Weiterentwicklung Entwurf 20%
3. Projektmanagement 15%
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10%
5. Honorarangebot 5%
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung nach DIN 276, 2. Ebene anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert.
Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Die Beauftragung erfolgt gem. §58 VgV.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Hermeskeil sowie des Fördermittelgebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.