Beschaffung Löschgruppenfahrzeug 10 - Löschzug Neitersen nach DIN 14530-5 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 34/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug 10 - Löschzug Neitersen nach DIN 14530-5
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 für die Verbandsgmeindefeuerwehr Altenkirchen-Flammersfeld, Löschzug Neitersen LOS 1 - Fahrgestell LOS 2 - Fahrzeugaufbau Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind zu beachten.
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Fahrgestell
Fertigung und Lieferung eines Fahrgestells für das Löschgruppenfahrzeug LF 10
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Aufbau
Fertigung und Lieferung des Aufbaus für das Löschgruppenfahrzeug LF 10
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Referenzliste mit drei bauähnlichen Fahrzeugen (gleichwertige Auftragssummen), die in den letzten drei Jahren gebaut wurden, ist beizulegen. Angaben: Auftraggeber, Auftragssumme, Auftragszeitraum
Nachweis Zertifikat DIN EN ISO 9001
Abschnitt IV: Verfahren
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld Rathaus Altenkirchen Rathausstr. 13 57610 Altenkirchen Zimmer 115
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.