Neubau Büro- und Werkstattgebäude der VGW Höhr-Grenzhausen, Los 01 (Architektenleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-21-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehr-grenzhausen.de/e
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Büro- und Werkstattgebäude der VGW Höhr-Grenzhausen, Los 01 (Architektenleistungen)
Die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen planen für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit einer Werkstatt für vorwiegend Schlosserarbeiten und einem Lager. Das zu beplanende Baugrundstück befindet sich in Höhr-Grenzhausen in der Straße "Am Damm". Die Planungsrandbedingungen können den beigefügten Bebauungsplanunterlagen entnommen werden.
Das Grundstück ist relativ eben, größere Höhenunterschiede sind nicht zu überbrücken. Das Gebäude ist eingeschossig, nicht unterkellert und barrierefrei zu planen.
Es wird eine Gebäudeplanung erwartet, bei dem die Funktionalität im Vordergrund steht. Form und Gestaltung sollten dementsprechend bei Interessenskonflikten zurücktreten, ohne sie vollständig zu vernachlässigen. Generell soll der Neubau bei der Wahl der Baumaterialien und der Bauverfahren sowie bei der Wahl der Heiztechnik, der Dämmung und der Gewinnung regenerativer Energie ökologisch möglichst nachhaltig sein. Vor diesem Hintergrund soll im Vorentwurf eine modulare Holzständerbauweise mit einer konventionellen Bauweise kostenmäßig hinsichtlich der Herstellungskosten und der Lebenszykluskosten verglichen werden.
Insgesamt sind für aktuell 10 MitarbeiterInnen Büroarbeitsplätze zu planen, zudem ist die Option für eine Gebäudeerweiterung für eine noch festzulegende Anzahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen eingeplant werden. Das vorläufige Raumprogramm sieht die folgenden Räume vor:
- 9 Einzel- bzw. Doppelbüros
- 1 Besprechungsraum
- 1 Serverraum
- 1 Archivraum
- 1 Hausanschlussraum
- 1 Abstellraum
- Getrennte Besucher- und MA-WC`s
- 1 Aufenthaltsraum mit Küche
- Sanitärbereich für die Monteure mit Duschen, Umkleidebereich mit Spinden (kein Schwarz-Weiß-Bereich) und WC.
- Lagerflächen für Wasserleitungen und Zubehör, für Metall- und Elektrowerkstoffe sowie Werkzeuge und Kleingeräte
- Werkstatt für Schlosserarbeiten, Durchfahrtshöhe 4,0 m.
- überdachte Lagerflächen mit an das Hauptdach oder Hauptgebäude angeschlossener Überdachung
Insgesamt wurde folgender vorläufiger Flächenbedarf ermittelt:
- Bürogebäude: 450 qm
- Werkstatt beheizt: 150 qm
- Lager unbeheizt (frostfrei): 75 qm
56203 Höhr-Grenzhausen
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung zum Neubau von vergleichbaren Gebäuden (Verwaltungs- und Werkstattgebäude) anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %). Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen - über die Mindestanzahl hinaus -, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen, kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %).
3. Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %).
4. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (10 %).
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 6 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Diese Mindestdeckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, in der die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen unter Angabe der Namen und der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (Qualifikation). Die Qualifikation ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
4. Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Objektplaners und des Bauüberwachers über die unter Ziffer III.2.1) bezeichnete berufliche Qualifikation mit einer mind. 5-jährigen, einschlägigen Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums sowie über jeweils einen Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen.
Für den stellvertretenden Bauüberwacher wird daneben die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung in der Bauüberwachung als gleichwertig anerkannt. Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte für die Objektplanung Gebäude mit vergleichbarer Nutzung (Verwaltungs-/Bürogebäude oder Werkstattgebäude) anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
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- Mindestens 1 Referenz muss den Neubau oder die Erweiterung eines Verwaltungs-/Bürogebäudes zum Inhalt haben, die festgestellten Kosten der KG 300 müssen mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
- Mindestens 1 Referenz muss den Neubau oder die Erweiterung eines vergleichbaren Werkstattgebäudes zum Inhalt haben, die festgestellten Kosten der KG 300 müssen mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Als vergleichbar werden auch Werkstattgebäude von KFZ-Werkstätten, Schlosserwerkstätten oder Feuerwehrgebäude anerkannt.
- Darüber hinaus muss mind. eine Referenz für eine Gebäudeplanung in Holzrahmenbauweise vorgelegt werden, wobei es sich für diese Referenz nicht zwingend um den Neubau oder die Erweiterung eines Verwaltungs-/Bürogebäudes oder Werkstattgebäudes handeln muss.
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Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein.
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Der Bewerber hat darüber hinaus seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Bauvorhaben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, bei deren Realisierung die Bauleistung nach den Regelungen der VOB bzw. VOB EU vergeben und realisiert wurde.
Für die Referenzen muss der der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2015 erfolgt sein, wobei sich 1 Referenz noch in der baulichen Realisierung (Lph 8) befinden darf.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu erläutern. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRFGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.