Arbeitsmarktmaßnahme SGB II: Projekt Zukunft Referenznummer der Bekanntmachung: JC-31200-Projekt Zukunft
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vulkaneifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktmaßnahme SGB II: Projekt Zukunft
Der Landkreis Vulkaneifel schreibt als zugelassener kommunaler Träger im Sinne des § 6a SGB II die Vergabe einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach den §§ 16 (1) SGB II und 45 SGB III aus. Konkret handelt es sich um eine Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II. Ziel der Maßnahme ist eine Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bzw. deren Integration in diesen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Menschen im Leistungsbezug des Sozialgesetzbuchs (SGB), Zweites Buch (II) mit 15 Teilnehmerplätzen. Die Maßnahme findet am Standort 54550 Daun statt. Der Auftraggeber stellt dem Bieter gegen Entgelt zwei Räume (20,82 m2 sowie 17,66 m2) in der Freiherr-vom-Stein-Straße 16 zur Verfügung. Im Rahmen der Kalkulation ist dahingehend ein monatlicher Mietzins in Höhe von 450,00 € inklusive Nebenkosten zu berücksichtigen.
Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) im Sinne des SGB II, teilweise ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Erstausbildung; die Zielgruppe umfasst Personen mit und ohne Migrationshintergrund.
Maßnahmeziel ist die Heranführung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt bzw. deren Integration in diesen.
Die Laufzeit der Maßnahme beträgt grundsätzlich 12 Monate. Sie beginnt frühestens am 15.03.2022 und spätestens am 01.06.2022. Sie endet frühestens ein Jahr nach ihrem Beginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zwei Optionen des Auftraggebers zur Verlängerung der Maßnahme um jeweils 12 Monate werden Bestandteil des Maßnahmevertrags sein. Diese schließen nahtlos an die reguläre Laufzeit an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein sowie nach § 16 (2) Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 176 (1) SGB III über eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle im Sinne des § 177 SGB III verfügen. Die Zulassung muss spätestens zum Beginn der Maßnahme gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen werden.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn der Bieter innerhalb der letzten fünf Jahre vor Maßnahmebeginn vergleichbare Leistungen, die auf die Heranführung von eLb an oder die Eingliederung von eLb in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zielen, durchgeführt hat. Darüber hinaus besteht für den Bieter die Möglichkeit, dem Auftraggeber seine Fachkunde in sonstiger geeigneter Form zu belegen.
Leistungsfähig ist ein Bieter der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Eröffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.