Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern - Drogenschnelltests II Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0088
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern - Drogenschnelltests II
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Einzeldrogenschnelltest; Urin-Tauchtests
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 1: Einzeldrogenschnelltest; Urin-Tauchtest
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
10-fach-Drogenschnelltest; Urin-Tauchtest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 2: 10-fach-Drogenschnelltest; Urin-Tauchtest
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
10(11)-fach-Drogenschnelltest; Urin-Bechertest mit Verfälschungsparameter
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 3: 10(11)-fach-Drogenschnelltest; Urin-Bechertest mit Verfälschungsparameter
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
5-fach-Drogenschnelltest; Pipettiertest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 4: 5-fach-Drogenschnelltest; Pipettiertest
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
5(6)-fach-Drogenschnelltest; Speicheltest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 5: 5(6)-fach-Drogenschnelltest; Speicheltest
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
5-fach-Drogenschnelltest; Universaltest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 6: 5-fach-Drogenschnelltest; Universaltest (Speichel, Oberfläche, Schweiß)
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
2-fach-Drogenschnelltest; Universaltest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 7: 2-fach-Drogenschnelltest; Universaltest (Speichel, Oberfläche, Schweiß)
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Substanztest
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von Drogenschnelltests in Form von Substanz-, Urin-, Speichel-, und Universaldrogenschnelltests (Speichel, Oberfläche, Schweiß) für die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten, die Polizei und Fachkliniken aus.
Los 8: Substanztest
Die Rahmenvereinbarung umfasst bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern je Los.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 15.02.2022 (Zeit-punkt des "In-Kraft-Tretens" der Rahmenvereinbarung).
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der Vertragslaufzeit ununterbrochen über folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, bestehen: [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
- zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
- zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiges Zertifikat DIN EN ISO 13485 des Bieters
- Für den Fall, dass der Bieter kein Hersteller ist und selbst nicht über das Zertifikat gemäß DIN EN ISO 13485 verfügt: Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung) sowie ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 13485 des Herstellers der angebotenen Drogenschnelltests.
Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYFK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de