Bekämpfungsmassnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4014
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 231-609018)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekämpfungsmassnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner 2022-2025
Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner an
Bundesautobahnen im Bereich der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden für die Jahre 2022-2025 Die vorliegende Ausführungsbeschreibung umfasst die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Bereich der Autobahnmeistereien im Geschäftsbereich des Betriebsdienstes der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden in den Jahren 2022 bis 2025.
In den Bereichen der unten aufgeführten Meistereien sind gemäß Verordnung (EU) Nr.528/2012 (Biozid-Verordnung) Eichen unterschiedlicher Baumhöhe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) mit dem Biozid-Produkt Dipel ES (Bacillus Thuringiensis) zu besprühen. Der Anteil des Wirkstoffes hat mindestens 6 Promille im Spritzgemisch zubetragen. Ebenso sind die Eichenprozessionsspinner und Nester von befallenen Bäumenabzusaugen.
Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.
Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*
(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten)
Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege,
Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.
Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden.
Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.
Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.
Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt.
Gewässer sind in Einzelfällen vorhanden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs. Unvermeidbare Verkehrsbehinderungen sind auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Die Verkehrssicherung erfolgt nach Angabe in der Anlage 1 (Streckenbereiche der Meistereien), mit den Arbeitsbereichen, durch den Auftragnehmer oder durch die jeweilige Autobahnmeisterei, auch eine eventuell notwendige Absicherung nach dem Besprühen ist einzukalkulieren.
Grundsätzlich hat der AN alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden
Verkehrs erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der jeweiligen Meisterei einzuholen (siehe hierzu Anlage 3).
Die für die Verkehrssicherung erforderlichen Absperrgeräte, Verkehrszeichen und
Leitkegel müssen vom Auftragnehmer vorgehalten, aufgebaut, mit dem
Arbeitsfortschritt umgesetzt und wieder abgebaut werden. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
31.01.22
01.08.2022
Die Ausführungsbeschreibungen für Los 1 und Los 2 wurden unter Punkt 3.1 geändert. Im Rahmenvertrag für Los 1 und Los 2 wurde unter Punkt 2.2 der Leistungsbeginn geändert.