Blut- und Notfalltransporte des Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blut- und Notfalltransporte des Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR
Der Auftragnehmer übernimmt die Blut- und Notfalltransporte für den Auftraggeber.
a) Blut- und Notfalltransporte von Klingenmünster nach Landau b) Konsilfahrten für den Standort Klingenmünster c) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial Kaiserslautern, Rockenhausen, Kusel, Pirmasens nach Klingenmünster d) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial von Neustadt nach Klingenmünster Eine Erreichbarkeit von 24 Stunden muss gewährleistet sein. Ebenso muss die vorgegebene Fahrtroute zwingend eingehalten werden, damit die Haltbarkeit des Blutes gewährleistet werden kann.
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster sowie deren Standorte
Der Auftragnehmer übernimmt die Blut- und Notfalltransporte für den Auftraggeber.
Leistungsgegenstand:
a) Blut- und Notfalltransporte von Klingenmünster nach Landau Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber täglich (auch Wochenende und Feiertage) die durchzuführenden Notfalltransporte (Jahresmenge ca. 800 Fahrten). Der Auftragnehmer muss 24-Stunden erreichbar sein. Der Auftrag ist umgehend zu erfüllen, damit die Haltbarkeit des Blutes gewährleistet wird.
b) Konsilfahrten für den Standort Klingenmünster Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Durchführung von Konsilfahrten, wie z. B. Patiententransporte, Röntgenbildertransporte, Gepäcktransporte, etc. Abruf nach Bedarf. (Jahresmenge: ca. 10 Fahrten) c) Blut- und Labortransporte Kaiserslautern, Rockenhausen, Kusel, Pirmasens nach Klingenmünster sowie Transport von Kleinmaterial Die Fahrtroute gibt der Auftraggeber vor und diese ist unbedingt einzuhalten, damit die Haltbarkeit des Blutes nach Abnahme gewährleistet sein kann. (Jahresmenge ca. 259 Fahrten) d) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial von Neustadt nach Klingenmünster Die Fahrtroute gibt der Auftraggeber vor und diese ist unbedingt einzuhalten, damit die Haltbarkeit des Blutes nach Abnahme gewährleistet sein kann. (Jahresmenge ca. 208 Fahrten)
Vertragsverlängerungsoption um 24 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annweiler
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebosabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.