Blut- und Notfalltransporte des Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Blut- und Notfalltransporte des Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - LA21
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer übernimmt die Blut- und Notfalltransporte für den Auftraggeber.

a) Blut- und Notfalltransporte von Klingenmünster nach Landau b) Konsilfahrten für den Standort Klingenmünster c) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial Kaiserslautern, Rockenhausen, Kusel, Pirmasens nach Klingenmünster d) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial von Neustadt nach Klingenmünster Eine Erreichbarkeit von 24 Stunden muss gewährleistet sein. Ebenso muss die vorgegebene Fahrtroute zwingend eingehalten werden, damit die Haltbarkeit des Blutes gewährleistet werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - LA21
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:

Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster sowie deren Standorte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer übernimmt die Blut- und Notfalltransporte für den Auftraggeber.

Leistungsgegenstand:

a) Blut- und Notfalltransporte von Klingenmünster nach Landau Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber täglich (auch Wochenende und Feiertage) die durchzuführenden Notfalltransporte (Jahresmenge ca. 800 Fahrten). Der Auftragnehmer muss 24-Stunden erreichbar sein. Der Auftrag ist umgehend zu erfüllen, damit die Haltbarkeit des Blutes gewährleistet wird.

b) Konsilfahrten für den Standort Klingenmünster Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Durchführung von Konsilfahrten, wie z. B. Patiententransporte, Röntgenbildertransporte, Gepäcktransporte, etc. Abruf nach Bedarf. (Jahresmenge: ca. 10 Fahrten) c) Blut- und Labortransporte Kaiserslautern, Rockenhausen, Kusel, Pirmasens nach Klingenmünster sowie Transport von Kleinmaterial Die Fahrtroute gibt der Auftraggeber vor und diese ist unbedingt einzuhalten, damit die Haltbarkeit des Blutes nach Abnahme gewährleistet sein kann. (Jahresmenge ca. 259 Fahrten) d) Blut- und Labortransporte sowie Transport von Kleinmaterial von Neustadt nach Klingenmünster Die Fahrtroute gibt der Auftraggeber vor und diese ist unbedingt einzuhalten, damit die Haltbarkeit des Blutes nach Abnahme gewährleistet sein kann. (Jahresmenge ca. 208 Fahrten)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerungsoption um 24 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-457738
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annweiler
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebosabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2021

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