Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Neubau Grundschule Osburg« mit anschließenden VgV-Verfahren
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Neubau Grundschule Osburg« mit anschließenden VgV-Verfahren
Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.
Der Schulstandort ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.
Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, lobt die Verbandsgemeinde Ruwer den vorliegenden Planungswettbewerb für den Neubau der Grundschule Osberg aus. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. In ihrer Summe stehen die Bewertungskriterien für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts:
- Funktionale Qualität,
- Städtebauliche und architektonische Qualität,
- Technische Funktionalität (z. B. Konstruktion und Brandschutz),
- Barrierefreiheit,
- Ökonomische Qualität,
- Ökologische Qualität.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben
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Arbeitsgemenschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
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Verhandlungsgespräche:
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Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
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Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung je Los mindestens einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 jeweils nach §§ 33 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
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Vorlage im Verhandlungsverfahren:
- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
- Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV),
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Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor Auftragsvergabe zu erbringen.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
01.09.2021 Bearbeitungsbeginn
08.11.2021 Abgabe der Pläne und Unterlagen
15.11.2021 Abgabe der Modelle
03.12.2021 Preisgericht
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB . Der Antrag ist unzulässig, soweit . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.