Sprungfallschirm T 10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: BwDp West Lgr Materiallager Straelen, Quellenweg 12, 47638 Straelen
NUTS-Code DE Deutschland
39523000 Fallschirme
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047/12.2015) vorzulegen. Aus der Erklärung ergeben sich die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft und ein bevollmächtigter Vertreter der Arbeitsgemeinschaft.
Bewerbergemeinschaften müssen darüber hinaus durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft machen, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaft keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwirft
und entweder
(a) jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen oder
(b) dass nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft in der Lage wäre, ein Angebot abzugeben und dass die Bildung einer Bietergemeinschaft in diesem Fall wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftig erscheint.
Ein Konzept zur Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerber-/Arbeitsgem.t unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten ist vorzulegen.
Der AN (Auftragnehmer) muss sicherstellen, dass der vom LufABw zugelassene Bauzustand vollumfänglich erfüllt wird.
Die erforderlichen Fertigungsunterlagen können über BAAINBw L3.4 angefordert werden.
Bei einer Beauftragung ist der AN als Hersteller des T-10 im Rahmen der Zertifizierung als luftfahrttechnischer Betrieb von LufABw auf Grundlage der AR A1-275/2-8901 (Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät, Teil 1) und AR-275/2-8902 (Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät, Teil 2) anzuerkennen.
(2) Folgende logostische Punkte sind zur Lieferung des T-10 zu erfüllen:
Der AN hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt vor Auslieferung im logistischen System der Bundeswehr bewirtschaftet werden kann. Dies beinhaltet das Aufnehmen des Herstellerteilekennzeichens in eine bestehende Ersatzteilurliste (ETU) und das Akzeptieren des gültigen Geräteinstandsetzungskonzepts gem. ASD S2000M Issue 2.1, 8. Änderung. Grundlage stellt hierbei TR-0000-006-01-BesAnTR-T-Q-001/14 dar.
Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
-das Vorliegen eines projektspezifischen Guidence Dokuments (psGD) für die S2000M,
-das Vorliegen von SASPF-konforme Materialstammdaten gemäß C1-1530/0-7020 für alle Produkte/Geräte,
-das bei der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) registrierte Procurementcodes,
-das Aufnehmen des Herstellerteilekennzeichens, sowie seiner Produktbezeichnung in die gültige elektronische technische Dokumentation, (ETD) in deutscher Sprache gemäß ASD S1000D Issue 1.9 in Verbindung mit dem NSG und der TR-0000-006-01-BesAnTR-T-Q-001/14,
-das Vorliegen eines projektspezifischen Guidence Dokumenten (psGD) für die S1000D und
-die Lieferung eines Geräteaufgliederungsplans (GAPL) nach T-Umdruck 2020.
Es ist im Rahmen des Nutzungszeitraumes eine technisch-logistische-Betreuung im Sinne des Betreuungsleistungskataloges (BLK) 2019 notwendig, die auf Grundlage eines ggf. eigenen bestehenden TLB-Rahmenvertrages oder über eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit einer von BAAINBw vorgegeben Firma zu erfüllen ist (kein Anspruch des AN auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages).
(3) Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) - Ausgabe Juni 2005 - mit Ausnahme von §§ 8 Absatz 3, 10 Absatz 7, 17 Absatz 1, 18 und 20 Absatz 1.
(4) Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" - Fassung 2003 - vom 05.08.2003.
(5) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001 mit Ausnahme der Nrn. 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.01.2005.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Bewerber aus der Europäischen Union haben zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung dem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregisters gemäß der Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG beizulegen, sofern eine Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats der Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union haben durch eine vergleichbare Bescheinigung (z.B. Certificate of Incorporation by the Delaware Division of Corporations oder Certificate of Incorporation by the Secretary of the State of Connecticut) nachzuweisen, dass sie die in dem für die Berufsausübung erforderlichen Register vorschriftsmäßig eingetragen sind, sofern eine Eintragung gemäß den Vorschriften des Herkunfts-/Niederlassungsstaates Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Ein entsprechender Registerauszug kann in englischer Sprache vorgelegt werden. Alternativ kann ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Erklärung unter Eid einreichen, in der er versichert, dass er in seinem Herkunfts-/Niederlassungsstaat in dem für die Berufsausübung erforderlichen Register vorschriftsmäßig eingetragen ist oder dass es keiner solcher Registereintragung bedarf. Der Auszug, die Bescheinigung oder die Erklärung darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge unter Abschnitt IV.3.4)). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis, die Erklärung oder die Bescheinigung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(2) Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB beilegen. Für die Erklärung ist das Formular BAAINBw-B-V 034/09.2017 zu verwenden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Vordruck von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. (3) Bewerber müssen neben Angaben zu Firma und Anschrift einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse, Telefon und Faxnummer angeben.Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, auf dessen Eignung er sich beruft (vgl. Abschnitte III.2.2) und III.2.3)). Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers beruft, sind die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, soweit eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Rahmen der Eignungsleihe erforderlich ist, nur von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Bewerber haben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereichen (gemäß III.2.3) jeweils einen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro nachzuweisen. Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Bei der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied diese Nachweise vorzulegen.(2) Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag eine Darstellung mit Angaben von Konzernzugehörigkeiten beizufügen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechende Angaben zu seiner Konzernzugehörigkeit zu machen.
(3) Sofern der Bewerber bereits Auftragnehmer der Bundeswehr ist, hat er die entsprechende Auftragnehmernummer der Bundeswehr anzugeben. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft gilt dies entsprechend für ihre einzelnen Mitglieder. Bewerber können sich auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Bewerbergemeinschaften.
(4) Bewerber haben den Nachweis über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro) oder eine vergleichbare Versicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsland der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers zu erbringen.
Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend des Bewerbers) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
(5) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Vorzulegende Nachweise und Erklärungen:
(1) Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben ihre Erfahrung bezüglich der Herstellung von o.g. T-10 durch Vorlage einer Referenzenliste nachzuweisen.
Allgemeine Anforderungen an vorzulegende Nachweise und Erklärungen:
Mit der einzureichenden Referenzliste ist die Erbringung der wesentlichen gleichwertigen (so auch Aufträge mit vergleichbarer Stückzahl), in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen nachzuweisen. Referenzen sind vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft geordnet nach ihrer Relevanz einzureichen.
Die Referenzliste hat folgende Angaben zu beinhalten:
Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts/des Auftrags mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name des Auftraggebers.
Vorlage von Nachweisen und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei Eignungsleihe. Bewerber können sich für Teilleistungen auf die fachliche und technische Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen (Eignungsleihe), soweit sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Als Nachweis hat ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, auf dessen Eignung er sich beruft.
(2) Beschreibung der personellen Ressourcen sowie durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre in der relevanten Sparte.
(3) Darstellung, wie die Pflege der Konstruktions- und Bauunterlagen der zu liefernden Geräte über die Nutzungsdauer von voraussichtlich zehn Jahren gewährleistet wird.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind - soweit nicht ausdrücklich anderweitig angegeben - mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft plant, einzelne Teilleistungen durch Unterauftragnehmer zu erbringen und sich zusätzlich auf deren Eignung beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, der die Leistung als Unterauftragnehmer erbringen soll und auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Unvollständigkeit der Nachweise kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]