Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖPNV in dem Landkreis Mainz-Bingen Referenznummer der Bekanntmachung: MB_Personenbeförderungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz-bingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnn.info
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖPNV in dem Landkreis Mainz-Bingen
Die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms (gemeinsam: "die Aufgabenträger") beabsichtigen, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Betriebsaufnahme am 1.4.2022 bis mindestens zum 16.10.2022 (24 Uhr) einschließlich der in Ziffer II. 2. 7 beschriebenen Verlängerungsoptionen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Der ÖDA wird ein Recht der Aufgabenträger vorsehen, dass Teile der Leistungen bis zum Ende des Vertrags durch die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH als Subunternehmer oder auf andere Art und Weise erbracht werden. Einzelheiten, insbesondere zur betrieblichen Ausgestaltung, der vertraglichen Umsetzung und
den wirtschaftlichen Auswirkungen, sollen in den Erörterungsgesprächen mit den Bietern während des Vergabeverfahrens besprochen werden. Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind für alle Lose auf der Homepage des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes unter: https://www.rnn.info/fahrplan/linienfahrpläne veröffentlicht. Während der Laufzeit des ÖDA können sich in allen Losen Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität
und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter
finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen
Fällen können die Aufgabenträger im entsprechenden Los eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA.
Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen sind im Nahverkehrsplan des RNN und
des Landkreises Mainz-Bingen niedergelegt. Die Nahverkehrspläne sind unter https://www.rnn.info/ueber-
den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und
Beförderungsentgelte des RNN inklusive aller Übergangstarife Anwendung. Diese können unter https:// www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden. Das gesamte Fahrkartensortiment des RNN mit Gültigkeit bis zu 1 Monat ist in allen Bussen zu vertreiben. Alle Fahrzeuge sind mit Entwertern
auszustatten. Tariflich sind bei in den RNN ein- und ausbrechenden Linien mindestens die heute bestehenden
Regelungen fortzuführen. Änderungen der Fahrpläne sind mit den Aufgabenträgern abzustimmen. Zur Sicherstellung der Schülerbeförderung können Leistungsänderungen, z. B. auch aufgrund der Staffelung der Schulzeiten erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten. Fahrplandaten sind dem RNN zum Zwecke der
Veröffentlichung in Fahrplanmedien und Internet mindestens 8 Wochen vor Fahrplanwechsel zur Verfügung
zu stellen. Die Fahrzeuge sind mit einem RNN-Logo sowie mit einer Zielanzeige und Liniennummer (außen
vorne und seitlich) zu kennzeichnen. Im Fahrzeug ist eine Ansage zur Information über die nächste Haltestelle vorzusehen. Auf den Fahrten, auf denen nach Kennzeichnung im aktuellen Fahrplan
Niederflurbusse eingesetzt werden, sind auch weiterhin Niederflurbusse einzusetzen. Der Betreiber hat
dem Unternehmerverband Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbünde Rheinland-Pfalz mbH (UVRP) beizutreten oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der UVRP zu schließen. Alternativ kann ein
Kooperationsvertrag mit der RNN GmbH geschlossen werden. Hierbei sind die Anlagen zu beachten. Diese
Anlagen sowie weitere Informationen zur Vorinformationen sind unter https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/ vergabeverfahren abrufbar.
Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Fahrleistungen mit eigenen Fahrzeugen ab dem 01.04.2022 auf dem Linienbündel "Mainz-Bingen Nord" mit den Linien 631,632. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Aufgabenträger werden sich die Option vorbehalten, den ÖDA bis zum 31.12.2022 (Verlängerungsoption 1) oder bis zum 31.03.2023 (Verlängerungsoption 2) einseitig zu verlängern.
Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Fahrleistungen mit eigenen Fahrzeugen ab dem 01.04.2022 auf dem Linienbündel "Mainz-Bingen Mitte" mit den Linien 75, 640, 643, 650, 652, 657
Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Fahrleistungen mit eigenen Fahrzeugen ab dem 01.04.2022 auf dem Linienbündel Mainz-Bingen Ost mit den Linien 660, 662, 663, 667, 668 und 669.
Die Aufgabenträger werden sich die Option vorbehalten, den ÖDA bis zum 31.12.2022 (Verlängerungsoption 1) oder bis zum 31.3.2023 (Verlängerungsoption 2) einseitig zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen. Dazu sind die im Teilnahmeformular enthaltenen Formblätter (TNW) zu nutzen:
1. Erklärung nach 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB
Der Bewerber muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 1).
2. Handelsregister / Berufsregister
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, in dem der Bewerber ansässig ist, beizufügen. Der Auszug darf als Kopie eingereicht werden und darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein. Alternativ ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung als Anlage darüber einzureichen, wieso eine Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nicht verpflichtend ist. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 2).
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen. Dazu sind die im Teilnahmeformular enthaltenen Formblätter (TNW) zu nutzen:
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung als Anlage beizufügen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens eine Deckung von Sachschäden in Höhe von 5 Millionen Euro je Schadensereignis und Personenschäden (für einzelne Person) in Höhe von 5 Millionen Euro aufweisen. Die Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine Bestätigung des Versicherers zu erbringen, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Alternativ hat der Bewerber die Möglichkeit, eine Eigenerklärung darüber, dass eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern abgeschlossen wird, abzugeben. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. Möglich ist es auch, die Erklärung eines Versicherers darüber, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist, als Anlage beizufügen (Teilnahmeformular TNW 3).
2. Erklärung Gesamtumsatz letzte drei Geschäftsjahre
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vorlegen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht ist der Umsatz seit Gründung des Unternehmens darzulegen. Es ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 4).
Der Bewerber hat mit Einreichen des Teilnahmeantrages die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise unter Nutzung des Teilnahmeformulars vorzulegen. Dazu sind die im Teilnahmeformular enthaltenen Formblätter (TNW) zu nutzen:
1. Erklärung durchschnittliche Beschäftigtenanzahl
Der Bewerber muss eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gegliedert nach Berufsgruppen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) vorlegen. Es ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 5).
2. Referenzen
Vom Bewerber sind mindestens zwei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG (unter Bezeichnung des Auftraggebers, seiner Kontaktdaten und einer wirtschaftlichen Darstellung des Auftragsgegenstandes) mit dem Teilnahmeformular einzureichen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, sind die seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG anzugeben. Es ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit
einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 6).
3. Unteraufträge
Der Bewerber hat in einer gesondert einzureichenden Anlage darzulegen, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Formblatt sind die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und mit einer Erklärung (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 7).
4. Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Besitz der erforderlichen Genehmigungen nach dem PBefG vorlegen. Dazu ist das im im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat doch die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weiterer Aufgabenträger neben dem in Ziffer I.1) genannten Landkreis Mainz-Bingen ist der Landkreis Alzey-Worms, der ebenfalls zuständige Behörde gem. Ziffer I.1) ist.
2. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
3. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. Dieses Teilnahmeformular ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
4. Der Teilnahmeantrag ist digital über das in Ziffer I. 3 genannte Portal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom Verfahren.
5. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird hingewiesen. Dazu sind die jeweiligen Angaben im Teilnahmeformular unter Buchstabe F) zu machen und mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 9).
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform gem. § 126b BGB zu versehen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform gem. § 126b BGB zu versehen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über das in Ziffer I. 3 genannte Portal eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über das in Ziffer I.3 genannte Portal bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf dem in Ziffer I.3 genannten Portal. Die Bewerber haben dies regelmäßig zu prüfen.
10. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem in Ziffer I. 3 genannten Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. Nach der Auswertung der Erstangebote behalten sich die Auftraggeber nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage dieser Angebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRCM3
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]