Planung Freianlagen Freisportanlage Kleiner Exe Zweibrücken Referenznummer der Bekanntmachung: EU-ZB-EXE-AL-11/21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 237-624724)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zweibruecken.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Freianlagen Freisportanlage Kleiner Exe Zweibrücken
Die Stadt Zweibrücken besitzt in der innenstadtnahen Grünanlage "Kleiner Exe" eine Reihe von Sportanlagen für Schul- und Breitensport, die nach rund 40 Jahren auf der Basis eines Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch eine attraktive Skateanlage ergänzt werden sollen.
Der "Kleine Exe" ist die zentrale innerstädtische Grünfläche im Herzen der Stadt. Ihre historischen Wurzeln liegen in den ausgedehnten Gärten des 18. Jahrhunderts neben dem herzoglichen Schloss, die in der Zeit der Französischen Revolution untergingen. Die Freisportanlage "Kleiner Exe" entstand in ihrer heutigen Form zu Beginn der 1990er Jahre aus dem Bedürfnis, für das expandierende Helmholtz-Gymnasium Sportflächen zu schaffen, die Training und Wettbewerb in den hauptsächlichen schulischen Sportarten in kurzer Distanz zum Schulgebäude möglich machen sollten. Außer für die Langstrecken-Läufe, die im etwa 1,5 km entfernten Westpfalzstadion praktiziert werden, stehen Kurzstrecken-Laufbahnen, Kugelstoß- und Weitsprunganlagen sowie zwei Multifunktionsfelder mit Asphaltbelag zur Verfügung, die außerhalb des schulischen Betriebs auch der Allgemeinheit zur individuellen oder gemeinschaftlichen informellen sportlichen Betätigung unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die rahmenden parkartigen Bereiche der Grünanlage und die an die Sportflächen angrenzenden Kinderspielareale wurden in den letzten Jahren erneuert und ausgebaut.
Das Sanierungskonzept (siehe Bewerbungsunterlagen) zielt im wesentlichen auf die Erneuerung der Schulsportanlagen nach aktuellem Standard (insbes. Leichtathletik, Ballsportarten, Gymnastik), Erneuerung und Ausbau des Angebots für den informellen Breitensport (insbes. diverse Ballsportarten, Fitness), Ausbau und Erweiterung des Trendsportbereichs Skateanlage zu einem regionalen Anziehungspunkt, Erneuerung, Ausbau und Ergänzung der "dienenden" Infrastruktur (u.a. Pavillons, Freiraumausstattung, Infotafeln) und Anpassung und Ergänzung des "grünen Rahmens" sowie der technischen Infrastruktur (Ver-/ Entsorgung, Pflegetechnik).
Die Planungsaufgabe ist nach der unterschiedlichen Herangehensweise an die Bearbeitung in zwei Lose gegliedert: während Los 1 die "klassischen" Sportanlagen für Schul- und Breitensport (u.a. Laufbahnen und Multisport-Allwetterfelder mit Kunststoffbelag DIN 18035-6, Weitsprung, Kugelstoß; Rasensportfeld DIN 18035-5, Fitness-/Calisthenics-Anlage) sowie die übergreifende landschaftsarchitektonische Gestaltung des Gesamtrahmens enthält, soll im Los 2 die Skateanlage innerhalb des rahmensetzenden Gesamtkonzeptes in einem partizipativen Prozess mit den Nutzergruppen entwickelt und realisiert werden.
Der Projektzeitenplan sieht die Bearbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der technischen Planung und Leistungsverzeichnisse für das Jahr 2022 vor; die Hauptbaugewerke sollen Ende 2022 ausgeschrieben werden zur Vergabe Anfang 2023. Die Bauausführung ist vorgesehen ab Frühjahr 2023, ihre Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2024 anvisiert. Die Projektabrechnung mit Leistungserbringern und Zuwendungsgeber schließt sich im restlichen Jahr 2024 an.
Die Kosten für die Baumaßnahmen wurden bauherrenseitig mit rund 1,9 Millionen Euro (netto) geschätzt, wovon auf die rahmende Gesamtanlage und die Sportanlagen des Planungsloses 1 etwa 1,45 Millionen Euro entfallen und auf die Skateanlage des Planungsloses 2 etwa [Betrag gelöscht] Euro.
Die Bundesrepublik Deutschland fördert über das zuständige Bundesinnenministerium das Vorhaben im Rahmen des oben bereits genannten Bundesprogramms (SJK) mit einer hohen Zuwendung; die Maßnahme ist nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften des Zuwendungsgebers abzuwickeln, u.a. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie weiteren öffentlich-rechtlichen und verwaltungsinternen Vorschriften.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Änderung bezieht sich auf sämtliche Lose.