Lernort Bauernhof 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0012#2021/0003-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernort Bauernhof 2022-2025
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB)), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht.
Bestandteile der Maßnahme sollen die Organisation und Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen auf Bauernhöfen, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit und Abwicklung einer finanziellen Förderung sowie die Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Anbieterinnen und Anbieter von Unterrichtsprojekten auf dem Bauernhof und Lehrerkräftefortbildungen sein.
Der Dienstleistungsauftrag soll im Wege eines Offenen Verfahrens vergeben werden.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Organisation und Durchführung der Unterrichtsprojekte auf den Bauernhöfen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Die außerschulischen Lernangebote (Los 1) sind jeweils auf den teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz durchzuführen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen (Los 2) können auch an anderen Orten in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattfinden.
Unter Einbeziehung bereits aktiver "Lernortbauernhöfe" soll flächendeckend interessierten Schulen in Rheinland-Pfalz ein verlässliches Angebot für Unterrichtseinheiten auf dem außerschulischen Lernort Bauernhof entsprechend der für die jeweiligen Schulklassen und Lerngruppen geltenden Curricula aufgebaut werden. Die teilnehmenden Betriebe sollen ein möglichst breites Spektrum der landwirtschaftlichen Produktion in Rheinland-Pfalz abdecken.
Der LoB muss in Rheinland-Pfalz so bekannt gemacht und beworben werden, dass er von Lehrkräften aller Klassenstufen und Schularten leicht gefunden und genutzt werden kann.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional ist zum Abschluss der Projektlaufzeit im Rahmen einer überregionalen Fachveranstaltung mit Beteiligten und Fachleuten über die Projekterfahrungen sowie über die Zukunft des LoB zu informieren und diskutieren. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin erstellt dafür nach gesonderter Beauftragung ein Veranstaltungskonzept und nimmt die Aufgaben der Organisation sowie Durchführung und Nachbereitung (Auswertung der Veranstaltung) wahr.
Die Maßnahme "Lernort Bauernhof" erfolgt im Rahmen der Maßnahme M1 "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramms EULLE (EPLR EULLE).
Qualifizierung der LoB-Anbieter sowie Lehrkräftefortbildungen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Die außerschulischen Lernangebote (Los 1) sind jeweils auf den teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe im gesamten Landesgebiet von Rheinland-Pfalz durchzuführen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen (Los 2) können auch an anderen Orten in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattfinden.
Sowohl für die Personen, die die Unterrichtseinheiten auf den teilnehmenden Betrieben hauptverantwortlich durchführen, als auch für Lehrkräfte sollen Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Für die hauptverantwortlichen Personen von Betrieben, die sich als LoB bewerben, ist grundsätzlich jährlich eine zweitägige Grundschulung (Pflichtschulung) in Bauernhofpädagogik gemäß den Inhalten des Rahmencurriculums des Bundesforums Lernort Bauernhof anzubieten und durchzuführen. Sollte es in einem Jahr zu keiner neuen LoB-Bewerbung kommen, wird keine Schulung durchgeführt. Die Schulung ist daher nur im Bedarfsfall anzubieten. Sofern aufgrund der hohen Anzahl an Interessenten in einem Jahr eine weitere Schulung erforderlich ist, ist die Durchführung mit der ELER-Verwaltungsbehörde abzustimmen und werden bei Bedarf gesondert beauftragt.
Die Maßnahme "Lernort Bauernhof" erfolgt im Rahmen der Maßnahme M1 "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungsprogramms EULLE (EPLR EULLE).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch die "Erklärung Bieter-/Bewerbergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zur Beurteilung der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind von der Bieterin bzw. dem Bieter folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben zu machen:
- Geeignete Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
- Der Bieter/die Bieterin muss in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
- Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
- Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen.
- Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY4Y5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de