Quartiersmanagement Alzeyer Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Alzeyer Osten
Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.
Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiers-managements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskultur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.
Alzeyer Osten 55232 Alzey
Die Stadt Alzey wurde 2018 mit dem Gebiet "Alzeyer Osten" in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" bzw. "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen und hat hierzu ein ISEK erarbeitet. Das Konzept stellt den zentralen Leitfaden zur Umsetzung des quartiersbezogenen Entwicklungsprozesses dar, der in den kommenden zehn bis zwölf Jahren vor Ort durchlaufen werden soll, um das Quartier der "Sozialen Stadt - Alzeyer Osten" städtebaulich aufzuwerten. Neben den baulichen Maßnahmen stehen dabei auch Ansatz-punkte und Projekte im Fokus, die das soziale Miteinander vor Ort intensivieren und die Beteiligung der Öffentlichkeit forcieren sollen.
Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.
Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiersmanagements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskul-tur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.
1. nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers im Bereich Quartiersmanagement (Gewichtung 55 %, Bewertung 0 bis 275 Punkte)
2. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers (Gewichtung 30 %, Bewertung 0 bis 150 Punkte)
3. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams (Gewichtung 15%, Bewertung 0 bis 75 Punkte)
zu 1.:
Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, räumlicher Umgriff, Projektvolumen, Art und Weise der Ausführung und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung.
5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerber insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ungenügend bewertet wird.
zu 2.:
Die Eignung des Projektleiters / Quartiersmanagers wird unter Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation, allgemeiner Berufserfahrung und der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gem. Ziff. 1 bewertet: 5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerber insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ungenügend bewertet wird.
zu 3.:
Die Eignung der weiteren Mitarbeiter erfolgt analog zu den unter Ziff. 2 genannten Maßgaben.
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Faktor des Kriteriums multipliziert.Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Qualifikation als Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtungen Stadtplanung, Raumplanung, Städtebau, Geographie, Pädagogik, Sozialarbeit oder vergleichbares durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Hochschule des vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Alternativ die Erklärung des Versicherers, die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz von netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren
zu Ziffer 2: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils EUR 1.000.000,00. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gem. Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindestjahresumsatzes gem. Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Summen erreichen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermö-gens- und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers - Quartiersmanagement" - zu in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Quartiersmanagement
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter / Quartiersmanager" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektteam" - über die Eignung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams.
zu Ziff. 1: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus Rheinland-Pfalz im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" / "Soziale Stadt" vorzulegen.
zu Ziff. 2: Vom vorgesehenen Projektleiter / Quartiersmanager sind mindestens 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung und 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Quartiersmanagements mit Projekten in Rheinland-Pfalz nachzuweisen.
Die Bedingungen sind dem Entwurf des Vertrages zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRLDJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union