Quartiersmanagement Alzeyer Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXRLDJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXRLDJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Quartiersmanagement Alzeyer Osten

Referenznummer der Bekanntmachung: 20211029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.

Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiers-managements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskultur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Hauptort der Ausführung:

Alzeyer Osten 55232 Alzey

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Alzey wurde 2018 mit dem Gebiet "Alzeyer Osten" in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" bzw. "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen und hat hierzu ein ISEK erarbeitet. Das Konzept stellt den zentralen Leitfaden zur Umsetzung des quartiersbezogenen Entwicklungsprozesses dar, der in den kommenden zehn bis zwölf Jahren vor Ort durchlaufen werden soll, um das Quartier der "Sozialen Stadt - Alzeyer Osten" städtebaulich aufzuwerten. Neben den baulichen Maßnahmen stehen dabei auch Ansatz-punkte und Projekte im Fokus, die das soziale Miteinander vor Ort intensivieren und die Beteiligung der Öffentlichkeit forcieren sollen.

Für die Durchführung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sucht die Stadt Alzey Unterstützung bei der Programmumsetzung und bei der Begleitung der einzelnen Maßnahmen. Das bereits seit 2019 implementierte Quartiersmanagement soll künftig weiterhin aktiv am Stadtteilentwicklungsprozess mitwirken und insbesondere als Projektmanagement tätig werden, diverse Beteiligungsprozesse sowie Ergebnisdokumentationen durchführen.

Somit soll die bisher sehr konstruktive und erfolgreiche Arbeit des begleitenden Quartiersmanagements im Sinne der Fortsetzung und Verstetigung der aufgebauten Vertrauenskul-tur und der Kooperation mit vielen Akteuren im Stadtteil durch eine erneute Auftragsvergabe an ein geeignetes Büro fortgeführt werden. Das begleitende Quartiersmanagement soll für maximal 10 Jahre beauftragt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Nach Ablauf der zunächst zu vergebenen Laufzeit von 24 Monaten, kann der Auftrag nach erfolgreicher Zusammenarbeit für weitere 8 Jahre ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Akteursmanagement / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konfliktmanagement / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Strategie zur Mittelakquise / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers im Bereich Quartiersmanagement (Gewichtung 55 %, Bewertung 0 bis 275 Punkte)

2. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers (Gewichtung 30 %, Bewertung 0 bis 150 Punkte)

3. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams (Gewichtung 15%, Bewertung 0 bis 75 Punkte)

zu 1.:

Die Bewertung der Referenzleistungen erfolgt qualitativ nach Aussagekraft und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen. Dabei finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, räumlicher Umgriff, Projektvolumen, Art und Weise der Ausführung und Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung.

5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerber insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ungenügend bewertet wird.

zu 2.:

Die Eignung des Projektleiters / Quartiersmanagers wird unter Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation, allgemeiner Berufserfahrung und der Erfahrung mit vergleichbaren Referenzleistungen gem. Ziff. 1 bewertet: 5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerber insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ungenügend bewertet wird.

zu 3.:

Die Eignung der weiteren Mitarbeiter erfolgt analog zu den unter Ziff. 2 genannten Maßgaben.

Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Faktor des Kriteriums multipliziert.Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 500 Punkten. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für 2 Jahre. Der Auftrag kann um acht weitere Jahre verlägert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis der Qualifikation als Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtungen Stadtplanung, Raumplanung, Städtebau, Geographie, Pädagogik, Sozialarbeit oder vergleichbares durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Hochschule des vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers.

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Jahresumsätze" - des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre.

2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Alternativ die Erklärung des Versicherers, die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Ziffer 1: mindestens Jahresumsatz von netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren

zu Ziffer 2: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils EUR 1.000.000,00. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Ist der Bewerber noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum beim Nachweis gem. Ziffer 1 auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.

Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindestjahresumsatzes gem. Ziffer 1, wenn die Addition der nachgewiesenen Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Summen erreichen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie für Sach-, Vermö-gens- und sonstige Schäden erreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers - Quartiersmanagement" - zu in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Quartiersmanagement

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter / Quartiersmanager" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters / Quartiersmanagers.

3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektteam" - über die Eignung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Ziff. 1: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus Rheinland-Pfalz im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" / "Soziale Stadt" vorzulegen.

zu Ziff. 2: Vom vorgesehenen Projektleiter / Quartiersmanager sind mindestens 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung und 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Quartiersmanagements mit Projekten in Rheinland-Pfalz nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen sind dem Entwurf des Vertrages zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.

Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRLDJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2021

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