Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey-land.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen bei ausgewählten Abnahmestellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. Die wesentliche Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 1,9 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land und den 24 Ortsgemeinden. Die Entscheidung zur anteiligen Beschaffung von Ökostrom wird mit Aufforderung zur Abgabe der Angebote mitgeteilt.

2. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von Energieeffizienzanalysen. Für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) soll aufgezeigt werden, ob Optimierungspotenziale bestehen, um die Energiekosten- und Energieverbräuche (bezogen auf den Energieträger Strom) zu reduzieren. Die Energieeffizienzanalysen umfassen mindestens:

— Bestandsaufnahme vor Ort für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen),

— Aufnahme des Ist-Zustandes, also der Erfassung der wesentlichen Daten zum Energieverbrauch und der Ermittlung der Verluste,

— Untersuchung der Stromverbräuche,

— Bewertung der Daten z. B. anhand von Branchenkennzahlen,

— Vorschläge für kurzfristige bzw. langfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung,

— Aufstellung eines mit Prioritäten versehenden Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs.

Die Energieeffizienzanalyse legt den Verbrauch einzelner Prozesse offen und zeigt die lohnenden Einsparmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Energieeffizienzanalyse sind in einem Energiekonzept zu dokumentieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftiche, finanzielle und technische Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-382194
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 229/21
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde haben mit dem örtlichen Netzbetreiber Netznutzungsverträge abgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2021

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