Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alzey-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen bei ausgewählten Abnahmestellen.
1. Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. Die wesentliche Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 1,9 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land und den 24 Ortsgemeinden. Die Entscheidung zur anteiligen Beschaffung von Ökostrom wird mit Aufforderung zur Abgabe der Angebote mitgeteilt.
2. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von Energieeffizienzanalysen. Für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) soll aufgezeigt werden, ob Optimierungspotenziale bestehen, um die Energiekosten- und Energieverbräuche (bezogen auf den Energieträger Strom) zu reduzieren. Die Energieeffizienzanalysen umfassen mindestens:
— Bestandsaufnahme vor Ort für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen),
— Aufnahme des Ist-Zustandes, also der Erfassung der wesentlichen Daten zum Energieverbrauch und der Ermittlung der Verluste,
— Untersuchung der Stromverbräuche,
— Bewertung der Daten z. B. anhand von Branchenkennzahlen,
— Vorschläge für kurzfristige bzw. langfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Aufstellung eines mit Prioritäten versehenden Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs.
Die Energieeffizienzanalyse legt den Verbrauch einzelner Prozesse offen und zeigt die lohnenden Einsparmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Energieeffizienzanalyse sind in einem Energiekonzept zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftiche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land ohne Netznutzung sowie Energieeffizienzanalysen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde haben mit dem örtlichen Netzbetreiber Netznutzungsverträge abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]