TU Kaiserslautern, Erneuerung Neutralisationsanlage + Sanierung in Geb. 46, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.Gr. 1, 2, 3, 7 u. 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0416
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
TU Kaiserslautern, Erneuerung Neutralisationsanlage + Sanierung in Geb. 46, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.Gr. 1, 2, 3, 7 u. 8
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Erneuerung einer Neutralisationsanlage an der TU Kaiserslautern Leistungsphasen (LPH) 2-8 (aufgrund von Eigenleistungen teilweise Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen davon) gem. § 55 HOAI ergänzt durch folgende Besondere Leistung:
- Bestandsaufnahme für Rückbau und Neubau der Neutralisationsanlage und der Lüftungsanlage
Bei dem ausgeschriebenen Projekt geht es um den Rückbau einer bestehenden Neutralisationsanlage und die Errichtung einer neuen Neutralisationsanlage an der Technischen Universität Kaiserslautern.
Die Neutralisationsanlage soll zur Behandlung von chemisch belastetem Laborabwasser eingesetzt werden.
.
Der Rückbau und die Errichtung der neuen Neutralisationsanlage muss im laufenden Betrieb erfolgen und erfordert eine phasenweise Planung für den Rückbau der bestehenden Anlage und die Montage der neuen Anlage. Des Weiteren soll im Zuge der Bestandsaufnahme die vorhandene Lüftungsanlage aufgenommen werden und entsprechend für die Neuerrichtung der Neutralisationsanlage und deren Aufstellbedingungen ausgelegt werden.
.
Bestandsunterlagen der vorhandenen Neutralisationsanlagen werden den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt. Die Aufstellsituation und die Rahmenbedingungen der Anlage sind durch eine Bestandsaufnahme vor Ort festzuhalten und dienen zusätzlich zu den vorhandenen Bestandsunterlagen als Grundlage für die weiteren Planungsleistungen.
.
Rückbau:
Anlage 1: Neutralisationsanlage
Typ: Reaktorprinzip mit Leicht- und Schwerstoffabscheider,
Vorlagebehälter 7,5 m³
Leistung: max. 30m³/h
.
Anlage 2: Neutralisationsanlage
Leistung: max. 20m³/h
.
Neubau:
Anlage 1: Neutralisationsanlage
Typ: Reaktor-Neutralisations-Anlage
Leistung: 35m³/h
Die Anlage 2 soll als 100%ige Redundanz für Anlage 1 dienen.
.
Anlage 2: Neutralisationsanlage
Typ: Reaktor-Neutralisations-Anlage
Leistung: 35m³/h
.
Die Baukosten der Technischen Ausrüstung belaufen sich für die Kostengruppen 410-430 und 470-480 auf ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto).
.
Vorgesehene Termine:
Planungs- + Vergabephase: Juni 2022 - August 2023
Ausführungsphase: September 2023 - August 2024
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz (Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik), Beschäftigtenzahl, Zahl der Beschäftigten im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik und Anzahl der Referenzen.
.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
.
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
.
Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz (Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (des Büros bzw. der ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen
.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter,
- der Bauleiter.
.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) erbrachte Anlagengruppen,
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Zeitpunkt des Abschlusses der LPH 8 und der Inbetriebnahme,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone nach § 56 HOAI),
h) Art der Baumaßnahme.
.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Beschäftigten im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
.
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
.
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
.
Als Mindeststandards werden gefordert:
.
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung in der Fachrichtung Versorgungstechnik von mind. 3 Jahren nach Studienabschluss nachweisen.
.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung in der Fachrichtung Versorgungstechnik von mind. 3 Jahren nach Studienabschluss nachweisen, davon mindestens 3 Jahre in der Bauleitung (Baustellenpraxis).
.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
.
1. Bewerber/das Unternehmen
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3, 5-8 § 55 HOAI) bei AnlGr. 1 und 7 für die Neuerrichtung und den Rückbau haustechnischer Anlagen im Bereich der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung. Die Leistungen müssen in einem Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb erfolgt sein.
Geforderte Honorarzonen:
AnlGr. 1: mind. Honorarzone II,
AnlGr. 7: mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 30.11.2011 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme der haustechnischen Anlagen abgeschlossen.
.
2. Projektleiter
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3, 5-8 § 55 HOAI) bei AnlGr. 1 und 7 für die Neuerrichtung und den Rückbau haustechnischer Anlagen im Bereich der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung. Die Leistungen müssen in einem Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb erfolgt sein.
Geforderte Honorarzonen:
AnlGr. 1: mind. Honorarzone II,
AnlGr. 7: mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 30.11.2011 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme der haustechnischen Anlagen abgeschlossen.
.
3. Bauleiter
Mind. 1 Referenz über die Objektüberwachung (LPH 8 § 55 HOAI) bei AnlGr. 1 und 7 für die Neuerrichtung und den Rückbau haustechnischer Anlagen im Bereich der Wasseraufbereitung oder Abwasserbehandlung. Die Leistungen müssen in einem Bestandsgebäude bei laufendem Betrieb erfolgt sein.
Geforderte Honorarzonen:
AnlGr. 1: mind. Honorarzone II,
AnlGr. 7: mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 30.11.2011 und Leistungsstand zum Ablauf der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme der haustechnischen Anlagen abgeschlossen.
.
Die Referenzen des Bewerbers/des Unternehmens, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste zum Bewerbungsbogen auszufüllen.
.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Beschäftigten im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Versorgungstechnik in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY00J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
.