Reinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 8200020001/1230008001_Reinigung UB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier

Referenznummer der Bekanntmachung: 8200020001/1230008001_Reinigung UB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltsreinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek (Gebäude BZ)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die Beteiligung an einem Besichtigungstermin vor Ort an der Universität Trier.

Besichtigungstermin

Die Besichtigung der Räumlichkeiten/Reinigungsflächen findet am 08.09.2021 um 10:00 Uhr an der Universität Trier, Universitätsring 15, Gebäude A/B - Pforte, 54296 Trier, statt. Die persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort ist verpflichtend. Andernfalls kann ihr Angebot nicht berücksichtigt werden.

Durchführung von Reinigungsleistungen in der Universitätsbibliothek der Universität Trier (gemäß Ausschreibungsunterlagen)

- Unterhaltsreinigung monatliche Reinigungsfläche 97.889,71 qm, davon u.a.

A - ca. 18.474,48 qm Eingangshallen, Windfang, Foyer, Flure, Verkehrsflächen,

B - ca. 10.259,45 qm Büros, Besprechungszimmer, Sitzecken,

C - ca. 7.239,21 qm Sanitärräume, WC´s, Duschen, Bäder, Umkleideräume, Spülküchen, Bereitschaftsräume, Sozialräume,

D - ca. 10.482,03 qm Archive, Abstellkammer, Balkone, Lagerräume, Kellerflure, Außentreppen, Werkstätten u.ä. Räume, Lehrmittelräume,

F - ca. 48.944,79 qm Hörsäle, Garderobenräume, Bibliotheksräume, Ausstellungsräume, EDV-Räume, Seminarräume, CIP-Räume,

G - ca. 2.489,75 qm Treppenhäuser, Podeste, Personenaufzüge

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien:

Siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anlage 2,6 und 7

Aufgrund der unten genannten Rahmenbedingungen legt die Universität den folgenden Leistungsrahmen (m²/h) für die einzelnen Raumgruppen fest. Der Bieter darf sein Angebot nur innerhalb dieses Rahmens definieren. Eine Unter- bzw. Überschreitung des Leistungsrahmens führt zwingend zum Ausschluss des gesamten Angebotes.

Raumgruppe A: mindestens 300 bis maximal 360 m²/h

Raumgruppe B: mindestens 180 bis maximal 220 m²/h

Raumgruppe C: mindestens 80 bis maximal 90 m²/h

Raumgruppe D: mindestens 200 bis maximal 240 m²/h

Raumgruppe E: mindestens 200 bis maximal 240 m²/h

Raumgruppe F: mindestens 160 bis maximal 190 m²/h

Bei der Entscheidung über den Zuschlag wird nur der Preis für die Objektreinigung (Nummer 12 bzw. 13 des Preisblattes [Anlage 6]) als Kriterium berücksichtigt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401037
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 8200020001/1230008001_Reinigung UB
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.

Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.

Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCY4YZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2021

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