Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landstuhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Schulen und Sporthallen in der Verbandsgemeinde Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen auf insges. 13.144 qm Fläche
Grundschulen und Sporthallen
Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung in zwei Grundschulen (mit Turnhallen) und einer Sporthalle auf ca. 5.613 qm (Bodenfläche)
12 Monate
Integrierte Gesamtschule und Sporthallen
Landstuhl
Unterhalts- und Grundreinigung in einer Integrierten Gesamtschule und Sporthallen auf ca. 7.531 qm (Bodenfläche)
12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintrag in Berufsregister/ Handelsregister/ Handwerksrolle (für ausländische Bieter vergleichbare Registrierung, sofern gesetzlich vorgeschrieben).
- Negativerklärung (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) entsprechend
§§ 123 und 124 GWB;
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung;
- Unternehmensumsatz pro Jahr für die letzten drei Geschäftsjahre;
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung.
Hinweis: Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren erworben wurden, werden anerkannt.
- Eigenerklärung über mind. 3 ausgeführte Aufträge mit vergleichbarer Leistung in den letzten 3 Jahren;
- Eigenerklärung, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiter zur Verfügung stehen;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Qualitätsmanagement praktiziert, insbesondere zur Sicherung
und Dokumentation der Reinigungsqualität. Sofern vorhanden, können Zertifizierungen (z.B. RAL-Gütezeichen Gebäudereinigung, DIN EN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Normen) belegt werden;
- Eigenerklärung, dass der Bieter ein Umweltmanagement praktiziert.
Sofern vorhanden, können Zertifizierungen (z.B. EMAS, DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige Normen) belegt werden.
Hinweis: Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren erworben wurden, werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Der Auftraggeber geht bei der Unterhaltsreinigung von einer durchschnittlichen Reinigungs-
Flächenleistung (qm/h) aus, die im Kalkulationsschema auf dem Blatt "Gesamt" als Richtwert aufgelistet ist.
Toleriert werden Abweichungen in den Angeboten, von max. 10% über Richtwert (z.B. durch erhöhten Maschineneinsatz, rationelle Reinigungsverfahren).
Ein Überschreiten der Richtwertvorgabe über den Toleranzbereich hinaus führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Unterschreiten ist unschädlich.
(2) Zur Kalkulationssicherheit bietet die Vergabestelle Objektbesichtigungen für beide Lose wie folgt an: Datum: 09.12.2021, 13:00 Uhr, Startpunkt: Steinalbhalle, Schulstr. 7, 66851 Bann.
Aus organisatorischen Gründen ist die Begehung als Sammeltermin - selbstverständlich unter Einhaltung der Covid-Hygiene- und Abstandsregeln - geplant.
Wegen der aktuellen Pandemielage behält sich die Vergabestelle eine kurzfristige Absage der Ortstermine vor.
Interessenten, die Einwände gegen diese Vorgehensweise haben, müssen diese Einwände unverzüglich begründen und in Textform der Vergabestelle zur Kenntnis geben.
Interessenten haben sich rechtzeitig bis spätestens 08.12.2021 per E-Mail:
[gelöscht] anzumelden.
Verzichtet der Bieter auf eine Objektbesichtigung, so führt dies nicht zum Ausschluss von der Vergabe.
Objektbegehungen sind nur in Begleitung eines Vertreters der Vergabestelle zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: D-55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de