DFG Großgerät Hochdynamische Emissions- und Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-TUK-2448
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DFG Großgerät Hochdynamische Emissions- und Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebssysteme
Realemissionsprüfstand: Hochdynamische Emissions-/Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebe
Der Lehrstuhl für Antriebe in der Fahrzeugtechnik (LAF) der TU Kaiserslautern beabsichtigt die Ausstattung eines hochdynamischen Verbrennungsmotorenprüfstands mit einem System zur zeitlich hochaufgelösten Erfassung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemission. Insbesondere sollen bislang nicht limitierte Abgaskomponenten (sog. Sekundäremissionen) sowie der Verbrauch und das Emissionsverhalten beim Einsatz alternativer Kraftstoffe unter Vorgabe transienter Betriebsprofile untersucht werden, wie sie im realen Fahrzeugbetrieb bei unterschiedlichen Hybridisierungsgraden auftreten. Das Gerät setzt sich aus einem Teilgerät zur Messung gasförmiger Abgasbestandteile, einem Teilgerät zur Messung von Partikelemissionen sowie einer kombinierten Kraftstoffkonditionierung und -verbrauchsmessanlage zusammen.
FTIR-Abgasmesssystem
Technische Universität Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 63 67663 Kaiserslautern
Realemissionsprüfstand: Hochdynamische Emissions-/Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebe
Der Lehrstuhl für Antriebe in der Fahrzeugtechnik (LAF) der TU Kaiserslautern beabsichtigt die Ausstattung eines hochdynamischen Verbrennungsmotorenprüfstands mit einem System zur zeitlich hochaufgelösten Erfassung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemission. Insbesondere sollen bislang nicht limitierte Abgaskomponenten (sog. Sekundäremissionen) sowie der Verbrauch und das Emissionsverhalten beim Einsatz alternativer Kraftstoffe unter Vorgabe transienter Betriebsprofile untersucht werden, wie sie im realen Fahrzeugbetrieb bei unterschiedlichen Hybridisierungsgraden auftreten. Das Gerät setzt sich aus einem Teilgerät zur Messung gasförmiger Abgasbestandteile, einem Teilgerät zur Messung von Partikelemissionen sowie einer kombinierten Kraftstoffkonditionierung und -verbrauchsmessanlage zusammen.
OME-Methode, Messgasumschaltung, Messgaspumpe
Kraftstoffmesstechnik
Technische Universität Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 63 67663 Kaiserslautern
Realemissionsprüfstand: Hochdynamische Emissions-/Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebe
Der Lehrstuhl für Antriebe in der Fahrzeugtechnik (LAF) der TU Kaiserslautern beabsichtigt die Ausstattung eines hochdynamischen Verbrennungsmotorenprüfstands mit einem System zur zeitlich hochaufgelösten Erfassung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemission. Insbesondere sollen bislang nicht limitierte Abgaskomponenten (sog. Sekundäremissionen) sowie der Verbrauch und das Emissionsverhalten beim Einsatz alternativer Kraftstoffe unter Vorgabe transienter Betriebsprofile untersucht werden, wie sie im realen Fahrzeugbetrieb bei unterschiedlichen Hybridisierungsgraden auftreten. Das Gerät setzt sich aus einem Teilgerät zur Messung gasförmiger Abgasbestandteile, einem Teilgerät zur Messung von Partikelemissionen sowie einer kombinierten Kraftstoffkonditionierung und -verbrauchsmessanlage zusammen.
Partikelmesstechnik
Technische Universität Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 63 67663 Kaiserslautern
Realemissionsprüfstand: Hochdynamische Emissions-/Verbrauchsmessung für Niedrigstemissions-Antriebe
Der Lehrstuhl für Antriebe in der Fahrzeugtechnik (LAF) der TU Kaiserslautern beabsichtigt die Ausstattung eines hochdynamischen Verbrennungsmotorenprüfstands mit einem System zur zeitlich hochaufgelösten Erfassung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemission. Insbesondere sollen bislang nicht limitierte Abgaskomponenten (sog. Sekundäremissionen) sowie der Verbrauch und das Emissionsverhalten beim Einsatz alternativer Kraftstoffe unter Vorgabe transienter Betriebsprofile untersucht werden, wie sie im realen Fahrzeugbetrieb bei unterschiedlichen Hybridisierungsgraden auftreten. Das Gerät setzt sich aus einem Teilgerät zur Messung gasförmiger Abgasbestandteile, einem Teilgerät zur Messung von Partikelemissionen sowie einer kombinierten Kraftstoffkonditionierung und -verbrauchsmessanlage zusammen.
erweiterter Messbereich, Katalytischer Stripper, Einlassdruckreduziereinheit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über
- Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Liquidation des Unternehmens,
- Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
- Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der letzten drei Jahre (vgl. Anlage_wirt.Leistungsfähigkeit)
Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz Mustererklärung 3 (vgl. Anlage)
Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Die TU Kaiserslautern führt die elektronische Rechnungsverarbeitung ein.
Wir möchten Sie bitten, uns Rechnungen ab dem 15.07.2021 ausschließlich auf elektronischem Weg zukommen zu lassen.
Bitte nutzen Sie hierfür folgendes E-Mail-Postfach: [gelöscht]
Damit wir Ihre Rechnungen zeitnah bearbeiten können, beachten Sie bitte unbedingt abweichend zu unseren Allgemeinen Auftragsbedingungen die Nutzungsbedingungen lt. Anhang (Datei: Nutzungsbedingungen_TUK.pdf).
Wichtig:
- Übermitteln Sie Rechnungsdokumente per PDF-File oder als xRechnung im XML-Format (UBL-Format)
- Pro E-Mail nur eine Datei
- Senden Sie keine Werbung, Newsletter, Vertragsdokumente, Auftragsbestätigungen an die o.g. E-Mail-Adresse
Alle Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen müssen mit folgenden Angaben versehen sein:
- Alle gesetzlichen Rechnungsbestandteile analog § 14 UStG
- Auftrags- oder Bestellnummer (bitte nur eine je Rechnung) sowie Kostenstelle
Bei fehlenden Angaben verzögert sich die Rechnungsbearbeitung.
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYBVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Abs. 3 GWB
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de