Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Medizintechnik für den Neubau des DRK Krankenhauses im Westerwald
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drk-khg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Medizintechnik für den Neubau des DRK Krankenhauses im Westerwald
Für den Neubau des DRK Krankenhauses Westerwald sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Medizintechnik nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 53 ff. in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 erforderlich.
Müschenbach
Die DRK Krankenhaus gGmbH Rheinland-Pfalz plant auf einer Fläche südöstlich der Ortsgemeinde Müschenbach (Westerwaldkreis) die Errichtung eines neuen Krankenhauses. Zur Sicherung einer optimalen und zukunftsfähigen stationären medizinischen Versorgung im nördlichen Westerwald sollen die bestehenden Krankenhäuser Altenkirchen und Hachenburg am neuen Standort südöstlich von Müschenbach zugesammengeführt werden. Die dort heute vorhandenen Fachabteilungen werden - mit geringfügigen Ausnahmen - auch im neuen DRK Krankenhaus abgebildet.
Insgesamt umfasst der Klinik-Neubau ein Programm von 1.069 Räumen mit Nutzungsflächen von insgesamt gut 20.700 qm.
Die Baukosten werden nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt angenommen (ohne Optionen):
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR (brutto);
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR (brutto);
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen Technische Ausrüstung Medizintechnik entsprechend HOAI § 53 ff stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1: Leistungsphase 2;
Stufe 2: Leistungsphase 3;
Stufe 3: Leistungsphasen 4 bis 7;
Stufe 4: Leistungsphasen 8 bis 9;
Optional ist damit zu rechnen, dass ggf. auch ergänzende Einrichtungen im Gesamtkonzept erforderlich sind, die bisher nicht im Raumprogramm abgebildet sind.
Der Bauherr behält sich hier vor, den Auftrag ggf. zu erweitern oder diese Teilbereiche gesondert zu vergeben.
Im Übrigen könnte es bauablaufbedingt und aufgrund der vorhandenen Altstrukturen dazu kommen, dass Teilbereiche und Teilfunktionen ggf. zeitversetzt umziehen oder in Betrieb genommen werden.
Darüberhinaus werden Teile der Einrichtung aus den vorhandenen Altbauten übernommen. Hier ist eine entsprechende Bewertung des Altbestands und eine abgestimmte Gesamtplanung erforderlich.
Die Baumaßnahme soll mit Building Information Modeling (BIM) realisiert werden.
Die zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Bewerber bzw. die zu Verhandlungen eingeladenen Bieter erhalten weitere Unterlagen wie z.B. Vertragsentwurf und Bewertungstabelle Teil 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich der Bekanntmachung oder des Bewerbungsbogens können bis spätestens 12 Tage vor dem Abgabetermin über die Vergabeplattform (subreport) gestellt werden, um die Antworten mit einer Vorlauffrist von 6 Tagen vor der Abgabe zu Verfügung stellen zu können. Die anonymisierte Liste mit den gestellten Fragen und den zugehörigen Antworten wird regelmäßig aktualisiert und unter https://www.subreport.de/E66479384 zur Verfügung gestellt.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich.
Die Bewerbung ist über subreport unter der ELViS-ID E66479384 einzureichen.
Zugelassen sind Dateien in den Formaten docx, pdf und jpg. Die Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.