MM2021-18-09-01, Motormanueller Holzeinschlag+ Sonstige Betriebsarbeiten im Bereich des Forstamtes Hachenburg (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: MM2021-18-09-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wald-rlp.de/forstamt-hachenburg-forstliches-bildungszentrum/wir/forstamt-hachenburg/
Abschnitt II: Gegenstand
MM2021-18-09-01, Motormanueller Holzeinschlag+ Sonstige Betriebsarbeiten im Bereich des Forstamtes Hachenburg (Rahmenvereinbarung)
Motormanuelle Holzernte inkl. Rücken (Los 1) + Sonstige forstliche Betriebsarbeiten (Los 2).
Es werden Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen im Ranking abgeschlossen. Die Abrufe der Einzel-Leistungen erfolgen bedarfsweise, während der Vertragslaufzeit, nach vertraglich festgelegter Rangfolge.
Motormanuelle Holzernte inkl. Rücken
Forstamt Hachenburg/ Forstrevier Kroppacher Schweiz 57627 Staats- und Kommunalwald im Forstrevier Kroppacher Schweiz
Motormanuelle Holzernte inkl Rücken für das Forstrevier Kroppacher Schweiz
1. Jahr ca. 2500 Kubikmeter
2. bis 4. Jahr ca. 750 Kubikmeter pro Jahr (optional)
Je ein Jahr auf maximal 4 Jahre.
Sonstige Forstbetriebsarbeiten
Forstamt Hachenburg/ Forstrevier Kroppacher Schweiz 57627 Staats- und Kommunalwald im Forstrevier Kroppacher Schweiz
Sonstige Forstbetriebsarbeiten im Forstrevier Kroppacher Schweiz. Zeitlohn.
1. Jahr = ca. 2500 Stunden
2. bis 4. Jahr = ca. 2000 Stunden jährlich (optional)
Ja ein Jahr auf maximal 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung in Form der Bietererklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer zur Durchführung der angebotenen Arbeiten ordungsgemäß angemeldet ist (in Deutschland nachgewiesen durch Gewerbeanmeldung und/oder Eintrag im Handelsregister).
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen -Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu beachten sind die AGB-F in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Hachenburg
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YMTC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]