Q/L2CN/MA084/DA004 Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung Schulungshubschrauber EC135 T1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bückeburg, Achumer Str.1, Niedersachsen
NUTS-Code DE928 Schaumburg
50211000 Reparatur und Wartung von Luftfahrzeugen
Hierzu steht dort eine Flotte von 13 Schulungshubschraubern (SHS) vom Typ EC135 T1 als Ausbildungsmittel zur Verfügung. Die SHS sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie verfügen über eine militärische Muster- und Verkehrszulassung nach den Vorschriften der Bundeswehr und haben ein militärisches taktisches Kennzeichen. Die SHS sind identisch mit dem in der Bundesrepublik Deutschland zivil musterzugelassenen gleichen Lfz.
Die Hubschrauber sind seit dem Jahr 2000 in der Nutzung. Die durchschnittliche Zellenzeit der Hubschrauberflotte beträgt ca. 8.400 Fh pro Lfz. Die genauen Daten werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeliefert.
Zurzeit finden diese Ausbildungen in Deutschland statt. Teile der SHS-Flotte können voraussichtlich mehrmals jährlich für Ausbildungsanteile an einen anderen Standort oder Flugplatz außerhalb von Bückeburg in Deutschland oder im europäischen Ausland verlegt werden.
Am Standort Bückeburg ist eine zivil zugelassene Base Maintenance Station für diese Flotte der 13 in der Nutzung befindlichen, bundeseigenen SHS EC135 T1 zu betreiben.
Zur Durchführung der HGA ist durch den künftigen Auftragnehmer (AN) ein Leistungspaket bestehend aus Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung (BWIB) der SHS zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum sicher zu stellen.
Die Eckpunkte der Leistungsmerkmale BWIB sind:
- Das Jahresflotten-Flugstundenaufkommen liegt zwischen 4000 und 7000 Flugstunden, voraussichtlich 28000 bzw. 49000 in 7 Jahren
- tägliche Flottenleistung von 80 Fh pro Tag
- An bis zu 240 Bereitstellungstagen im Jahr sind bis zu 10 SHS mit bis zu 6 Flugstunden pro Tag in einem betriebsbereiten und lufttüchtigen Zustand bereitzustellen;
- An bis zu 120 Nachtflugtagen sind bis zu 6 SHS mit bis zu 4 Flugstunden pro Tag für Nachtflugausbildung bis 02:00 Uhr in einem betriebsbereiten und lufttüchtigen Zustand bereitzustellen;
- Bereitstellungszeit mindestens 30 Minuten vor der geplanten Startzeit, jedoch frühestens 07.30 Uhr Ortszeit;
- Die Bereitstellung der SHS erfolgt auf dem Hallenvorfeld am Standort Bückeburg;
- Zeitweise Bereitstellung von SHS außerhalb des Bereiches Bückeburg auf gesonderte Anforderung des Nutzers (z. B. Gebirgsflug), hierzu muss ggf. technisches Personal mitgeführt werden;
- Die Abrechnung erfolgt monatlich über eine Flugstundenpauschale;
Vor dem Hintergrund, dass seitens des Auftraggebers (AG) keine Betreuungs-, Wartungs- und Instandhaltungskapazitäten vorgehalten werden, sind durch den AN alle erforderlichen planbaren und nicht planbaren Instandhaltungsmaßnahmen zu übernehmen. Diese Arbeiten sind sowohl am StO Bückeburg als auch an anderen Orten nach den genehmigten Instandhaltungsunterlagen und Normen (auch denen der Bw) auszuführen. Der AN hat für den AG die Halteraufgaben zu übernehmen. Die BWIB-Leistungen sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Bundeswehr (Bw) erfolgen.
Instandhaltungsmaßnahmen, die auf den Betrieb des SHS außerhalb der Betriebsgrenzen gemäß Flughandbuch durch Bundeswehr-Angehörige zurückzuführen sind, werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Dies gilt ebenso für Fremdkörperschäden oder höhere Gewalt (Hagel, Gewitter usw.).
Die Betankung der Hubschrauber am Standort Bückeburg im Rahmen der Leistungserbringung erfolgt durch den AN. Der Flugkraftstoff wird vom AG gestellt (mit Tankwagen der Bw). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch die jeweilige Luftfahrzeugbesatzung des AG.
Der AG stellt am StO Bückeburg eine Halle mit Büro-, Lagerräumen und Räumen zur Einrichtung von Spezialwerkstätten zur Verfügung. Die Unterbringung und Versorgung des Personals des AN am auswärtigen Einsatzort, der Transport von Geräten und Werkzeugen sowie die Versorgung mit Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien ist durch den AN sicher zu stellen.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich ab 01.07.2022 und beträgt 48 Monate (bis 30.06.2026) mit dreimaliger optionaler Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 30.06.2029).
Das am Standort Bückeburg eingesetzte Firmenpersonal muss mit Vertragsbeginn über eine gültige Sicherheitsüberprüfung verfügen.
Wesentliche Voraussetzung für den AN ist der Nachweis seiner fachlichen Qualifikation. Hierzu fordert der AG den Nachweis über die Betreuung einer Flotte von min. 5 EC135 T1 über mindestens 3 Jahre.
Darüber hinaus fordert der AG, dass alle zum Betrieb der SHS notwendigen Prüftätigkeiten im Rahmen einer Beleihung auf Basis der Bestimmungen zur Beauftragung mit der Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 30a Luftverkehrsgesetz und der Beleihungsverordnung zum Luftverkehrsgesetz durch den AN bei LufABw beantragt werden müssen.
Beschreibung der Optionen: Festbeauftragung bis 30.06.2026, danach drei Optionen á 12 Monate zur Fortsetzung der Leistungserbringung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB/ Formular BAAINBw - B-V 034/10.2019,- ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw - B-V 032/04.2016Die Formulare sind im Internet unter www.bundeswehr.de Rubrik > Organisation > Ausrüstung > Vergabe > Unterlagen für Ihren Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe zu beziehen und mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s.o.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Geschäftsbericht mit Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre- Bankerklärung
- Beschäftigtenanzahl
- Angaben zur Konzernzugehörigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: s.o.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:- Nachweis der Erfahrung für die Durchführung der Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung an einer Flotte von mindestens fünf Hubschraubern EC135 T1 über mindestens 3 Jahre durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen innerhalb der letzten 6 Jahre sowie Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber.
- Nachweis der Erfahrung für die Durchführung von Halteraufgaben (Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit) auf Grundlage EASA Part-M "Continuing airworthiness requirements" durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen der letzten drei Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber.
- Darlegung, ob ein zugelassener Entwicklungsbetrieb Part 21 J für das Muster EC135 vorhanden ist.
und wenn ja, Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen der letzten drei Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer muss die zivilen Genehmigungen für die zu erbringenden Leistungen für das vergleichbare zivile Luftfahrzeugmuster besitzen und dem AG mit Teilnahmeantrag vorlegen.
- Detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung/Ausstattung des Betriebes (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Aufwuchsfähigkeit, Instandhaltungskapazität, Einrichtungen, Werkstätten, etc.).
- Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungssystems).
- Vorlage der Kopie des gültigen Instandhaltungsbetriebshandbuches (bei Bedarf Vorlage Entwicklungsbetriebshandbuch).
- Die Möglichkeit der Auditierung/Kontrolle des/ der Betriebe muss möglich sein. Die Echtheit der vorgelegten Dokumente ist auf Verlangen nachzuweisen.
- Es ist darzustellen wie die Zusammenarbeit mit den Inhabern der Musterzulassung (zivil, Entwicklungsbetrieben der Produkte Zelle und
Triebwerk) erfolgt bzw. welche Vereinbarungen vorliegen. Die Betriebe bzw. Organisationen und Personen müssen die von den zivilen Behörden erteilte Genehmigung/en für die zu erbringenden Leistung/en gemäß der
• Verordnung (EG) Nr. 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04 Juli 2018
• Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission vom 3. August 2012 und mit dieser Verordnung als Anhang Part-21
— "Verordnung (EU) der Kommission vom 26. November 2014 und mit dieser Verordnung als Anhänge
Anhang I (Part-M) "Continuing airworthiness requirements"
Anhang II (Part-145) "Maintenance organisation approvals"
Anhang III (Part-66) "Certifying staff"
für das zivile Produkt des EC135 besitzen und für die Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit