Bekämpfungsmassnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4014

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d37b033ed-629f0ab2add4f851
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekämpfungsmassnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner 2022-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner an

Bundesautobahnen im Bereich der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden für die Jahre 2022-2025 Die vorliegende Ausführungsbeschreibung umfasst die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Bereich der Autobahnmeistereien im Geschäftsbereich des Betriebsdienstes der Niederlassung West, Außenstelle Wiesbaden in den Jahren 2022 bis 2025.

In den Bereichen der unten aufgeführten Meistereien sind gemäß Verordnung (EU) Nr.528/2012 (Biozid-Verordnung) Eichen unterschiedlicher Baumhöhe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) mit dem Biozid-Produkt Dipel ES (Bacillus Thuringiensis) zu besprühen. Der Anteil des Wirkstoffes hat mindestens 6 Promille im Spritzgemisch zubetragen. Ebenso sind die Eichenprozessionsspinner und Nester von befallenen Bäumenabzusaugen.

Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.

Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*

(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten)

Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege,

Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.

Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen.

Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden.

Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.

Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.

Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt.

Gewässer sind in Einzelfällen vorhanden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung des

Verkehrs. Unvermeidbare Verkehrsbehinderungen sind auf ein Mindestmaß zu

beschränken. Die Verkehrssicherung erfolgt nach Angabe in der Anlage 1 (Streckenbereiche der Meistereien), mit den Arbeitsbereichen, durch den Auftragnehmer oder durch die jeweilige Autobahnmeisterei, auch eine eventuell notwendige Absicherung nach dem Besprühen ist einzukalkulieren.

Grundsätzlich hat der AN alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden

Verkehrs erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Vor Beginn der Arbeiten ist die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung bei der jeweiligen Meisterei einzuholen (siehe hierzu Anlage 3).

Die für die Verkehrssicherung erforderlichen Absperrgeräte, Verkehrszeichen und

Leitkegel müssen vom Auftragnehmer vorgehalten, aufgebaut, mit dem

Arbeitsfortschritt umgesetzt und wieder abgebaut werden. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Zuständigkeitsgebiete der AM Idstein, AM Diedenbergen, AM Rüsselsheim und AM Heidesheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits

feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen.

Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.

Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu

beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist:

- kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung

- optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15°

- Möglichst geringe UV-Strahlung

- Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s

Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils

zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen.

Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung

durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus

Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN

verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung

auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*

(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen

Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten.

Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.

Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.

Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.

Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Zuständigkeitsgebiete der AM Rodgau und AM Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits

feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen.

Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.

Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu

beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist:

- kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung

- optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15°

- Möglichst geringe UV-Strahlung

- Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s

Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils

zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen.

Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung

durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus

Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN

verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung

auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*

(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen

Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten.

Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.

Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.

Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.

Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Zuständigkeitsgebiete der AM Reiskirchen, AM Langenselbold und AM Frankfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahme wird als Rahmenvertrag vergeben und beinhaltet neben bereits

feststehenden Maßnahmen an verschiedenen Streckenabschnitten gemäß Anlage 1 auch nicht vorhersehbare Bekämpfungsmaßnahmen.

Die Entfernung zwischen den einzelnen Einsatzstellen kann sehr unterschiedlich sein. Die Ausführung der Arbeiten in den einzelnen Losbereichen hat parallel zu erfolgen. Wird die Vertragssumme bereits früher erreicht, ist die Laufzeit des Vertrages zu diesem Zeitpunkt beendet.

Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden an den Anlagen der Straße, die er selbst verschuldet hat. Sämtliche entstandene Schäden sind durch den AN zu

beheben. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem AN im Hinblick auf den richtigen Zeitpunkt.für die Ausführung der Maßnahmen. Im Einzelfall kann auch eine Aufforderung durch den zuständigen Straßenmeister oder dessen Beauftragten erfolgen, dann sind die Arbeiten innerhalb von 10 Kalendertage, unter Aufrechterhaltung des Verkehrs fachgerecht und zügig durchzuführen. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die Arbeiten zu beginnen und zu Ende zu führen. Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so durchzuführen, dass die Blätter (Ober- und Unterseite) benässt sind und die Bekämpfung bis zum Ende des 2. Larvenstadiums abgeschlossen ist. Die komplette Baumkrone ist vollständig zu benetzen. Zeitpunkt für eine optimale Ausbringung ist:

- kein Regen 12 Stunden vor und nach der Ausbringung

- optimal sind Temperaturen > 20°, mindestens 15°

- Möglichst geringe UV-Strahlung

- Windstille oder geringer Wind unter 3 m/s

Die Durchführung hat mit Voranmeldung (i.d.R. 14 Kalendertage) auf der jeweils

zuständigen Meisterei zu erfolgen. Der Umfang der Arbeiten (Streckenbereiche, Arbeitsgeräte, Verkehrssicherung) kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Die Meistereien führen die örtliche Einweisung durch. Hierbei werden die Örtlichkeiten begangen. Sämtliche Leistungen, die der AN erbracht hat, sind arbeitstäglich in der regulären Arbeitszeit montags bis freitags zwischen 7.30 Uhr und 15.15 Uhr mit dem AG abzustimmen und gemeinsam auf zumessen.

Die einzelnen Losbereiche (Teilaufträge) sind möglichst ohne Unterbrechung

durchzuführen. Bei plötzlich auftretenden Nesterfunden, die aus

Verkehrssicherheitsgründen eine kurzfristige Entfernung erfordern, ist der AN

verpflichtet die Arbeiten spätestens 24 Stunden nach Auftragserteilung

auszuführen. Die eingesammelten Nester sind organischer Sondermüll und gefährlicher Abfall. Ein Nachweis für die fachgerechte Entsorgung ist zu führen, d.h. Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Abfallschlüssel 160305*

(organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) Im gesamten Streckennetz können Arbeiten ausgeführt werden, die terminlich mit den vorgesehenen Arbeiten kollidieren. Daher ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen

Meisterei erforderlich.Die Eichen befinden sich an Bundesautobahnen und Parkplätzen der oben aufgeführten Meistereien. Dies bedeutet es handelt sich um nicht zusammenhängende Örtlichkeiten.

Die Zufahrt zu den einzelnen Einsatzstellen erfolgt über öffentliche Verkehrswege, Autobahnen-, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. In Einzelfällen von Rad- und Feld-,Gehwegen begleitet.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Ort der Leistungserbringung nicht mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.

Die Ausführung der Leistung hat nach Abstimmung mit der jeweiligen Meisterei in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr zu erfolgen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden. Von Seiten des AG stehen hierfür keine Flächen zur Verfügung.

Eventuell erforderliche Flächen müssen auf Kosten des Auftragnehmers für die Dauer der Bauzeit angemietet werden. Alle vom AN benutzten Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ursprünglichen bzw. in den geplanten Zustand zu versetzen.

Auf dem Gehöft der Meistereien wird das Wasser bereitgestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe in Gewässer gelangen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber ist in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen oder er ist nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Es gelten Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei

der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt bei Angebotsabgabe für

ein Los: 180.000,00 €*

zwei Lose: 150.000,00 €*

drei Lose: 500.000,00 €*

Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung

für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio €* abschließen werde(n).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage geeigneter und vergleichbarer Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei

verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen,

deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen

müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren

Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des

Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftraggeber verlangt die Vorlage von mind. 2 Referenzen, welche auch mehr als drei Jahre zurückliegen können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das Tragen von Warnkleidung gem. DIN EN ISO 20 471 wird zwingend vorgeschrieben

(§ 35, Abs. 6 StVO) und die Anforderungsmerkmale der DIN EN ISO 20471 müssen eingehalten werden:

 Warnkleidungsausführung mindestens Klasse 3 gemäß Tabelle 1

 Farbe ausschließlich fluoreszierend Orange-Rot gemäß Tabelle 2

Sämtliche zum Einsatz kommende Fahrzeuge sind entsprechend der RSA Abschnitt 7.1 - 7.3 mit einer rot-weiß-roten Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 "Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten" auszustatten.

Die Sicherheitskennzeichnung muss aus den retroreflektierenden Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen:

 Weiß in Farbe DIN 6171 - WS - RS

 Rot in Farbe DIN 6171 - RT - R2

bestehen.

Für die Sicherheitskennzeichnung ist voll retroreflektierende Folie nach DIN 67520, Teil 2,Reflexionsklasse RA2 zu verwenden.

Zusätzlich müssen die Arbeitsfahrzeuge mindestens mit einer Kennleuchte für gelbes Blinklicht (Rundumlicht gem. § 52, Abs. 4, StVZO) oder zwei blinkende Warnleuchten (Durchmesser 300 mm) ausgestattet sein. Ist die Kennleuchte nicht ständig von allen Seiten sichtbar, sind 2 Kennleuchten so anzubringen, dass sie das Fahrzeug nach vorn und hinten wirksam kennzeichnen.

Eine Behinderung des fließenden Verkehrs aufgrund ungünstig abgestellter Arbeitsfahrzeuge ist auszuschließen. Sie dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Baustelle anhalten bzw. abgestellt werden.

Im Bereich von Hessen kommt ein System zur dynamischen Ortung von Arbeitsstellen (DORA) zum Einsatz. Wesentliches Element ist die Ausstattung der fahrbaren Absperrtafeln mit einem Gerät (BaSa, Baugruppe Sicherungsanhänger), das die automatische Übermittlung von Position und Pfeilstellung der fahrbaren Absperrtafeln an die Verkehrszentrale Deutschland

(VZD) ermöglicht.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Daten seiner zur

Leistungserbringung eingesetzten Absperrtafeln sicher zu stellen. Die eingesetzten fahrbaren Absperrtafeln müssen hierfür mit einer BaSa ausgestattet werden, die per Mobilfunk die Datenübertragung an die VZD sicherstellt.

Die technischen Spezifikationen zur Datenübermittlung an den DORA-Server sind in der Anlage 4 "DATEX II-Schnittstelle zum DORA-Server" dargestellt und müssen eingehalten werden. Zum Testen der erforderlichen Kommunikation zwischen der Einheit der fahrbaren Absperrtafeln und der Verkehrsrechnerzentrale wird die Autobahn GmbH des Bundes den Auftragnehmer nach der Vergabe des Auftrags kontaktieren, um die spezifischen Daten wie z.B. die Informationen der sim-Karte abzufragen und einen Termin zum Testen der Kommunikation zu vereinbaren.

Ab dem 01.10.2014 dürfen nur überprüfte fahrbare Absperrtafeln zur Sicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/01/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/01/2022
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 Abs.3 Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2021

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Frankenthal
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Freinsheim
Gau-Algesheim
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Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
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Hatzenbühl
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Heidesheim am Rhein
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Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
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Niederwerth
Niederzissen
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Oppenheim
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Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
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Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
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