Metallbauarbeiten Geländer Rampe Referenznummer der Bekanntmachung: 11411-51101-3.14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten Geländer Rampe
c a . 30 m Stahlgeländer im Bereich der Rampe Haupteingang ( Bestand ) liefern/ montieren; c a . 37 m Stahlhandlauf im Bereich der Rampe Haupteingang ( Bestand ) liefern/ montieren;
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen im Bereich der Metallbauarbeiten Geländer Rampe sind vorgesehen undim LV beschrieben:- c a . 30 m Stahlgeländer im Bereich der Rampe Haupteingang ( Bestand ) liefern/ montieren ,- c a . 37 m Stahlhandlauf im Bereich der Rampe Haupteingang ( Bestand ) liefern/ montieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Volkmansen
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 162113
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.