V-31-2016-BM WOHA Messdienstleistungen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E42963365
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E42963365
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsbauunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wohnungsbau, Wohnungsverwaltung und Wohnungsvermietung für kommunale Wohnungen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

V-31-2016-BM WOHA Messdienstleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Wohnbau Mainz GmbH errichtet auf dem Gelände der ehemaligen Peter-Jordan-Schule vier mehrgeschoßiges Wohngebäude mit Tiefgarage.

Das Wohngebäude verfügt über 4 Hauseingänge. Alle verfügen über vier überirdische Geschosse. Die Gebäude sind über die Tiefgarage und das Kellergeschoß miteinander verbunden .

Mit diesem Leistungsverzeichnis wird um Angebot für das Gewerk Messdienstleistungen gebeten.

Es handelt sich hierbei um einen 10-Jahres Vertrag Beginn der Einbauarbeiten von Zählern: 15.05.2022 Einde der Einbauarbeiten von Zählern: 30.05.2022

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wohnen am Hartenberg (Judensand 76) in 55122 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bauherr beabsichtigt, die komplette Messdienstleistung zu vergeben. Es ist geplant, diese Dienstleistung längerfristig zu vergeben.

Anzubieten sind die Leistungen für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren.

Anzubieten ist der Kostenaufwand für ein Jahr.

Alle für den ordnungsgemäßen Mess- und Berechnungsdienst erforderlichen notwendigen Daten und Abrechnungen der Versorgungsunternehmen werden durch den Bauherren dem AN zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Novellierung der Heizkostenverordnung zum Stillstand gekommen ist. Daher muss damit gerechnet werden, dass die Verordnung ab dem 01.01.2022 in Kraft treten kann. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

In den Angebotspreis sind alle erforderlichen Leistungen einzukalkulieren.

Insbesondere sind dies:

- Lieferung, Montage, Programmierung, Wartung und Eichung der Mess- und Erfassungsgeräte

- sowie die Anzeigepflicht beim zuständigen Eichamt nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG)

- Miete alternativ Mietkauf aller notwendigen Mess- und Erfassungsgeräte einschließlich dergegebenenfalls erforderlichen

Zwischen- und Distanzringe bei der Meßkapselmontage in die vorhandenen Montageblöcke 2" koaxial Universalgewinde -

Technische Dokumentation - Qualitätssicherung (Überprüfung der Messausstattung- Aufnahme der Objektdaten und allgemeinen Liegenschaftsdaten

- Aufnahme der Heizungs- und Sanitäranlage mit den technisch erforderlichen Daten und Messgruppen - der jährlichen

Disposition der Hauptablesung (Terminplanung, Ableseeinsatzplanung, etc.) - monatliche Verbrauchsinformation gemäß neuer Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2022

- Rückübertragung der Ablesewerte in die Abrechnungssysteme

- Zwischen- und Endablesung

- technischer Kundendienst zur Bearbeitung von Zählertausch, Reparaturaufträge oder Erfassung von geänderten oder neuen

Heizkörpern bzw. Sanitärverbrauchern - Plausibilitätsprüfung von Kundendaten

- Erstellung von Heizungs- und Trinkwasserabrechnungen

- separate Ausgabe der Abrechnung für Wärme und Wasser an den Hauseigentümer bzw. Verwalter gegliedert in

Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung - Aufbau und Form der Einzelabrechnungen geeignet zur Weiterleitung an den Wohnungsnutzer

bzw. -eigentümer - Die Abrechnung muss in der sog. integrierten Abrechnung erfolgen.

Unser ERPS-System ist WODIS sigma 11 von Aareon.

- Dem Angebot ist ein Musterblatt zur Ausgabe der Abrechnungswerte und ein Mustervertrag beizulegen.

- Das z. Zt. gültige Mess- und Eichgesetz (MessEG), sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind einzuhalten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das LTTG ist einzuhalten

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen.

2) Eigenerklärungen des Bieters, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-10 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben 2) Bestätigung des Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

Geforderte Eignungsnachweise (§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die vorstehend genannten Anforderungen sind Mindeststandards.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/12/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Wohnbau Mainz GmbH, Hauptverwaltung

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Mitarbeiter der Vergabestelle der Wohnbau Mainz GmbH

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie diese bis zum 17.12.2021 um 10:00 Uhr stellen.

Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von Subreport.

Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.

Unter der Adresse https://www.subreport.de/E42963365 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit.

Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.

Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.

Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.

Rügefristen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.

Bei Vertragsabschluss gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnbau Mainz GmbH. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.wohnbau-mainz.de/datenschutz/.

Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter [gelöscht] .

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.

Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2021

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